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In Kraftwerken und Umspannstationen: In welche Kategorie fällt die Brandgefahr bei 110-kV-Außengebäudeverteilungen (ohne elektrische Ausrüstung)? A: Klasse B B: Klasse C C: Klasse D D: Klasse E
Wahl D – Begründung: Tabelle 11.1.1 der „Vorschriften für den Brandschutz bei der Planung von Kraftwerken und Umspannstationen“ (GB 50229-2006): „Für Außenverteilanlagen ohne ölhaltige Elektrogeräte wird die Brandgefahr in Klasse V eingestuft.“
In Kraftwerken und Umspannstationen: In welche Kategorie fällt die Brandgefahr bei 110-kV-Außengebäudeverteilungen (ohne elektrische Ausrüstung)? (D) A: Klasse B B: Klasse C C: Klasse D D: Klasse E
D: Klasse V. Grundlage: Tabelle 11.1.1 der „Vorschriften für den Brandschutz bei der Planung von Kraftwerken und Umspannstationen“ (GB50229–2006): „Für Außendistributionseinrichtungen ohne ölhaltige Elektrogeräte wird die Brandgefahr in Klasse V eingestuft.“ ”
In Kraftwerken und Umspannstationen: In welche Kategorie fällt die Brandgefahr bei 110-kV-Außengebäudeverteilungen (ohne elektrische Ausrüstung)? ( D ) A: Klasse B B: Klasse C C: Klasse D D: Klasse E
In Kraftwerken und Umspannstationen: In welche Kategorie fällt die Brandgefahr bei 110-kV-Außengebäudeverteilungen (ohne elektrische Ausrüstung)? ( D ) A: Klasse B B: Klasse C C: Klasse D D: Klasse E
In Kraftwerken und Umspannstationen: In welche Kategorie fällt die Brandgefahr bei 110-kV-Außengebäudeverteilungen (ohne elektrische Ausrüstung)? A A: Klasse B B: Klasse C C: Klasse D D: Klasse E