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Wie der Titel schon sagt: Kann ein Qualitätskontrollingenieur eines Herstellers von Druckbehältern von einer Person außerhalb des Unternehmens gestellt werden? Dabei soll diese Person nur nominell tätig sein und nicht an der Leitung des Unternehmens beteiligt sein. **Wie ist das geregelt?
Praktisch umsetzbar, gesetzlich nicht zulässig. Wenn Sie der Qualitätsbeauftragte wären, würde ich davon abraten – im Falle eines Problems tragen der Geschäftsführer und der Qualitätsbeauftragte die rechtliche Verantwortung.
Lass es lieber sein. Ehrlich gesagt ist das Risiko ziemlich hoch
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Welche Vorschriften verbieten das? Könnten Sie sich die Mühe machen und mir den Inhalt oder die Bezeichnung der Vorschriften mitteilen?
Vielen Dank für Ihre Anleitung! Können Sie mir die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mitteilen?
Auf jeden Fall wird es eine Antwort geben – ich werde dir diese rechtzeitig mitteilen
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Ich wünsche euch allen alles Gute am 14.05.2016 um 11:17 bearbeitet. Vielen Dank – es tut mir leid, dass ich Ihnen wieder Umstände bereitet habe.
Das Herstellergarantiezertifikat ist vom Qualitätsbeauftragten mit Unterschrift genehmigt. Sollte es zu einem Unfall kommen, tragen der Geschäftsführer und der Qualitätsbeauftragte die Hauptverantwortung; in schweren Fällen können sie sogar rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist in dem Gesetz über die Sicherheit von Sondergeräten vorgesehen. Nehmen Sie also nicht einfach so diese Verantwortung auf sich.
Der Qualitätsingenieur ist ein Mitglied der Unternehmensführung. . Du musst dich als Inhaber eintragen oder jemanden finden, der das tut. . Das ist ungewöhnlich und illegal. . Man muss die Sozialversicherungsbeiträge kontinuierlich zahlen. .