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Derzeit gibt es keine vorgeschriebenen Dokumente zu Themen wie Genehmigungen oder Sicherheitsabständen. Haben die Experten hier irgendwelche Referenzmaterialien zu LNG-Betankungsanlagen, die selbst errichtet wurden? Ein paar Hinweise wären auch in Ordnung.
Der Abstand zwischen den Gasflaschenreihen ist gering; bei der Verwendung von Speichertanks muss man den Abstand zwischen den Vergasungsanlagen berücksichtigen. Ich war früher in einem Gebäude der Kategorie B. . .
Das Problem der Gasversorgung ist derzeit sehr ernst. Meine persönliche Ansicht dazu ist folgende: Es hängt davon ab, in welcher Art von Unternehmen die Gasversorgung stattfindet. Wenn es sich um städtisches Gas handelt – also um LNG, das nach der Verflüssigung in das öffentliche Netz der Stadt eingeleitet wird und nicht in ein eigenes Netz des Unternehmens – dann gilt GB50028. Falls das Gas jedoch nur für den eigenen Gebrauch des Unternehmens verwendet wird, dann gilt GB50183. Schließlich wird unter GB50028 genau das als städtisches Gas definiert. Zudem gibt es in unserem Land eine branchenspezifische Regulierung: Verschiedene Branchen werden von verschiedenen Behörden überwacht. Städtisches Gas fällt unter die Aufsicht des Bauministeriums. Industrieunternehmen (z. B. in den Bereichen Metallverarbeitung, Stahlherstellung, Textilindustrie, Druckereien, Glasproduktion usw.) fallen unter die Aufsicht der Sicherheitsbehörden. Offensichtlich gehören diese Unternehmen nicht zur Kategorie der städtischen Unternehmen. Deshalb sollte GB50028 nicht angewandt werden. Einige behaupten, dass in GB50028 festgelegt ist, dass Gasanlagen, die von Industrieunternehmen selbst errichtet werden, nach diesen Vorschriften gebaut werden können. Doch es wird auch darauf hingewiesen, dass weiterhin die geltenden Standards eingehalten werden müssen. In GB50028 wird das Wort „kann“ verwendet – das bedeutet also, dass man sich an diese Vorschriften halten kann, aber wenn es andere Vorschriften gibt, müssen auch diese erfüllt werden. Im neu überarbeiteten GB50183 gilt die Anwendung nur auf Projekte im Bereich des städtischen Gases. Deshalb halte ich es für besser, GB50183 anzuwenden
Oben wurde schon sehr umfassend gesprochen. Das sind auch nur diese paar Vorschriften.
Jetzt gibt es GB 51156-2015, das am 1. Juni 2016 in Kraft tritt
Es wird viel mit Stadtgas gearbeitet, doch in diesem Bereich sind aufgrund verschiedener vor Ort bestehender Bedingungen viele Vorgaben nicht einhaltungsfähig, und derzeit gibt es auch keine geltenden Vorschriften