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Gibt es Vorgaben bezüglich der Brandschutzdistanzen zwischen Gebäuden der Klasse A, Lagerräumen oder Tanks sowie anderen Bauwerken wie z. B. Teichen?
Das hängt davon ab, wofür Ihre Anlage verwendet wird. 1. Zum Beispiel kann ein Kreislaufbecken, das ausschließlich für Werkstätten der Klasse A vorgesehen ist, als Ergänzungsanlage für diese Werkstätten dienen. Solche Becken können dann außerhalb der Gebiete mit Explosionsgefahr angeordnet werden; 2 Ihre Anlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen (einschließlich Öltanks oder -behälter), die gemäß der Vorschrift 5.2.1 für die Petrochemieindustrie in einem Abstand von 15 m voneinander angeordnet sein müssen ; 3 Wenn Ihre Gebäude Feuerwachen, Telekommunikationsstationen oder Feuerpumpenhäuser im Bereich des Werks sind und als wichtige Gebäude des Werks gelten, dann müssen sie sich in einem Abstand von 35–40 Metern zu den Gebäuden der Klasse A befinden. Der Schlüssel ist, klar zu erkennen, welche Funktion die Konstruktion hat
Jedes Problem muss individuell analysiert werden; verschiedene Vorschriften legen unterschiedliche Anforderungen an die Brandabstände fest. Es kommt darauf an, welche Norm Sie anwenden.
Mein Herr, unser Behälter dient nur zur Aufnahme von Abwasser – er enthält keine Öle und ist auch keine wichtige Anlage. Wir haben lediglich einen Methanol-Tank installiert. Gibt es für solche Tanks spezifische Anforderungen bezüglich des Brandschutzes im Abstand zu den Abwasserbecken? ?
Dafür ist auch ein Abstand von 12 m erforderlich. Das ist eine persönliche Meinung, ich habe das schon einmal nachgeschaut. Es wurde keine entsprechende gesetzliche Grundlage gefunden