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Die Anforderungen an die Explosionsgeschützung beinhalten die Ausstattung der Fabrikhalle sowie die Brandschutzmaßnahmen, Staubentfernungssysteme, Saugvorrichtungen oder Saugkästen, Saugrohre, feuchte und trockene Staubfilter, Schneckenförderer, pneumatische Transportanlagen, mechanische Transportsysteme, elektrische Explosionsschutzmaßnahmen, Maßnahmen zum Schutz vor statischer Elektrizität, Blitzschutzanlagen, die Beseitigung von Staub vor Ort, Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz, Sicherheitsmanagement-Systeme, Schulungen für das Personal sowie Sicherheitshinweisschilder. Zu den geltenden Standards gehören GB15577-2007 „Vorschriften für die Explosionssicherheit bei Stäuben“, GB 17269-2003 „Vorschriften für die Explosionssicherheit bei der Verarbeitung von Aluminium- und Magnesiumstaub“, GB 12158-2006 „Allgemeine Richtlinien zur Verhinderung von elektrostatischen Unfällen“, GB/T17919–2008 „Richtlinien für explosionsgeschützte Staubabscheider in Bereichen mit Staubexplosionsrisiko“ sowie GB50016-2006 „Vorschriften für den Brandschutz bei Gebäudeplanung“
Die Norm GB50016-2006 „Vorschriften für den Brandschutz bei Gebäudeplanung“ wurde aktualisiert und ist nun in der Version 2014 erhältlich – sie tritt am 1. Mai 2015 in Kraft
Vielen Dank für die Korrektur: Handshake
Gibt es nicht bereits die 15. Version der Sicherheitsvorschriften gegen Explosionen durch Staub bei der Verarbeitung von Aluminium-Magnesium-Pulver?
„Vorschriften für die Planung von Elektroanlagen in gefährlichen Umgebungen“ (GB50058-2014), „Verzeichnis der besonders brennbaren Stäube in der Industrie und im Handel“ (Version 2015), „Leitlinien zur Explosionsschutztechnik in Betrieben mit brennbaren Stäuben in der Industrie und im Handel (Provisorisch)“