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Voraussetzungen für Befreiung von der Grundausbildung

2016-06-17View Original

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Im Internet gelesen: (III) Bis zum 31. Dezember 2002 konnten Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllten, von der Grundprüfung befreit werden und mussten lediglich die Fachprüfung ablegen: (1) Nach Erhalt eines Doktortitels im jeweiligen Fach und nach mindestens 5 Jahren Tätigkeit in der Planung von Chemieanlagen; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Doktortitels in einem verwandten Fach, mindestens 6 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen. ⑵Nach Erwerb des Masterabschlusses in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 6 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Masterabschlusses in einem verwandten Fach, mindestens 7 Jahre Erfahrung im Bereich der Chemieingenieurplanung. ⑶Nach Erwerb eines Doppelabschlusses in diesem Fachbereich oder nach Abschluss des Masterstudiengangs in diesem Bereich, mindestens 7 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen ; Oder man hat einen Doppelabschluss in einem verwandten Fach oder ist nach Abschluss eines Masterstudiengangs mindestens 8 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen. ⑷Nach Erwerb des Bachelorabschlusses oder der Hochschulzugangsberechtigung in diesem Fachgebiet muss man insgesamt mindestens 8 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem verwandten Fach sowie mindestens 9 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Chemieingenieurplanung. ⑸Nach Erwerb des Hochschulabschlusses in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 9 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem verwandten Fach mindestens 10 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein. ⑹Nach Erwerb eines Bachelor- oder höheren Abschlusses in einem anderen technischen Fach sowie nach insgesamt mindestens 12 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Chemieanlagenplanung. ⑺Nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem anderen technischen Fach hat man insgesamt mindestens 15 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen. ⑻Nach Erwerb des Fachabschlusses an einer Fachschule muss man insgesamt mindestens 25 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines vergleichbaren Fachabschlusses von einer Fachschule, mindestens 30 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein.

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