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【Wöchentliches Thema】【 Qualitätsversion 20160621】

2016-06-21View Original

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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für im Grunde richtige Antwort: 9 Reichtum. (Mehrfachauswahl) Frage: Die Isolierung von Mangelprodukten muss wie folgt erfolgen ( ). A. Je nach Produktionsumfang und den Eigenschaften des Produkts sollten im Prüfsystem Abteile oder Behälter zur Isolierung der mangelhaften Produkte eingerichtet werden, damit diese getrennt aufbewahrt werden können.
B. Es sollte rechtzeitig oder regelmäßig dafür gesorgt werden, dass geeignete Personen die mangelhaften Produkte prüfen und analysieren.
C. Die als unzulässig eingestuften Produkte müssen streng isoliert und verwaltet werden. Prüfer haben das Recht, solche Personen, die die Abfälle heimlich verwenden, zu stoppen, zu untersuchen und Bericht zu erstatten.
D. Bei Produkten, die nicht isoliert werden können, müssen sie deutlich gekennzeichnet und sorgfältig aufbewahrt werden.
E. In den verschiedenen Prüfstellen der Prüfabteilung sollten mehrere feste Abteile oder Behälter zur Isolierung vorhanden sein – es sollte nicht bei jeder Prüfstelle ein eigenes Isolierbereich sein.
Antwort: ABCD
Reply #22016-06-21
Die Isolierung von Mangelwaren muss wie folgt erfolgen (A). A. Je nach Produktionsumfang und den Eigenschaften des Produkts sollten im Prüfsystem Abteile oder Behälter zur Isolierung der mangelhaften Produkte eingerichtet werden, damit diese getrennt aufbewahrt werden können.
B. Die zuständigen Mitarbeiter sollten regelmäßig oder rechtzeitig die mangelhaften Produkte prüfen und entsprechend handeln.
C. Die als unzulässig eingestuften Produkte müssen streng isoliert und verwaltet werden. Die Prüfer haben das Recht, solche Personen, die die Abfälle heimlich verwenden, zu stoppen, zu untersuchen und Bericht zu erstatten.
D. Bei Produkten, die nicht isoliert werden können, müssen sie deutlich gekennzeichnet und sorgfältig aufbewahrt werden.
E. In den verschiedenen Prüfstellen der Prüfabteilung sollten mehrere feste Abteile oder Behälter zur Isolierung vorhanden sein – es sollte nicht notwendig sein, an jeder Stelle separate Isolierbereiche einzurichten
Reply #32016-06-21
Die Isolierung von Mangelwaren muss (ABCD) gewährleistet werden. A. Je nach Produktionsumfang und den Eigenschaften des Produkts sollten im Prüfsystem Abteile oder Behälter zur Isolierung der mangelhaften Produkte eingerichtet werden, damit diese getrennt aufbewahrt werden können.
B. Die zuständigen Mitarbeiter sollten regelmäßig oder rechtzeitig die mangelhaften Produkte prüfen und entsprechend handeln.
C. Die als unzulässig eingestuften Produkte müssen streng isoliert und verwaltet werden. Die Prüfer haben das Recht, solche Personen, die die Abfälle heimlich verwenden, zu stoppen, zu untersuchen und Bericht zu erstatten.
D. Bei Produkten, die nicht isoliert werden können, müssen sie deutlich gekennzeichnet und sorgfältig aufbewahrt werden.
E. In den verschiedenen Prüfstellen der Prüfabteilung sollten mehrere feste Abteile oder Behälter zur Isolierung vorhanden sein – es sollte nicht notwendig sein, an jeder Stelle separate Isolierbereiche einzurichten

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