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“Während der „13. Fünfjahresplan-Periode“ wird die Herstellung von Öl und Gas aus Kohle voraussichtlich weiterhin entwickelt. Autor/Quelle: Yaha Coal Chemical Industry. Datum: 13.07.2016. Klickzahlen: 6. Vom 24. Juni 2016 bis zum 1. Juli 2016 veröffentlichte die offizielle Website des Energieministeriums die „Detaillierten Richtlinien für die Bewertung der wichtigsten Projekte im Rahmen des Plans zur Weiterentwicklung der Kohleverarbeitung während der 13. Fünfjahresplan-Periode“. Die Unterlagen zeigen, dass zur guten Erstellung des „Plans für die Vertiefte Verarbeitung und Modernisierung von Kohle im Rahmen der 13. Fünfjahresplanperiode“ (im Folgenden als „Plan“ bezeichnet) sowie zur wissenschaftlichen Auswahl der wichtigsten Projekte im Bereich der vertieften Verarbeitung von Kohle, das Energieministerium das Planungsinstitut für die Öl- und Chemieindustrie (im Folgenden als „Planungsinstitut“ bezeichnet) beauftragt hat, die von den entsprechenden Provinzen und Regionen vorgeschlagenen Projekte zu bewerten. Laut den Unterlagen wird für diese Bewertung vorgeschlagen, das Projekt als wichtiges Vorzeigeprojekt für die tiefere Verarbeitung von Kohle einzustufen. Je nach den Eigenschaften des Projekts sowie unter Berücksichtigung der Planungen der einzelnen Provinzen/Regionen werden dabei neue Projekte sowie Projekte im Reservestatus unterschieden. (1) Neue Projekte. Neue Projekte sind solche, die nach der Bewertung den Anforderungen der Industriepolitik sowie der Umweltauflagen entsprechen und auch den Anforderungen für die Aufwertung von Modellprojekten gemäß dem Plan erfüllen. Bei diesen Projekten wurden bereits erhebliche Fortschritte in der Vorbereitungsphase erzielt. Es wird erwartet, dass sie in der ersten Hälfte des Jahres 2017, also zu Beginn der „Dreizehnten Fünfjahresplan-Periode“, genehmigt werden und gegen Ende dieser Periode oder zu Beginn der „Vierzehnten Fünfjahresplan-Periode“ weitgehend fertiggestellt sein werden. (II) Reservierungsprojekte. Reservierungsprojekte sind solche, die nach der Bewertung den Anforderungen der Industriepolitik und der Umweltauflagen entsprechen sowie den Anforderungen zur Verbesserung des Plans erfüllen. Im Zeitraum des „13. Fünfjahresplans“ werden hauptsächlich Vorarbeiten für diese Projekte durchgeführt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können sie bei einer mittelfristigen Anpassung der Planung in neue Projekte umgewandelt werden. Bewertungsgrundlage. Die Bewertungsarbeit basiert auf den von der **Energiebehörde übermittelten Projektunterlagen. Bei Bedarf kann das Projektteam über die zuständigen Provinzbehörden von den Unternehmen, die das Projekt beantragen, zusätzliche Unterlagen anfordern. Bewertungsbereich. Der Geltungsbereich dieser Bewertung umfasst **Projekte zur Herstellung von Öl und Gas aus Kohle sowie Mehrproduktionsprojekte, bei denen Kohle als Hauptrohstoff verwendet wird – Projekte, die vom Energieministerium übermittelt wurden. Ausgeschlossen sind dabei Projekte zur Herstellung von Chemikalien aus Kohle, Mehrproduktionsprojekte, bei denen Chemikalien im Vordergrund stehen, traditionelle Kohlechemieanlagen sowie Stromerzeugungsprojekte. Ebenso ausgeschlossen sind bereits **genehmigte Projekte zur Fortsetzung des Baus.** Bewertungsgrundlage. Die Grundlagen für diese Bewertung sind unter anderem: Der „Plan zur Weiterentwicklung der Kohleverarbeitung im Rahmen des 13. Fünfjahresplans“ (Entwurf), die „Umweltnachweise für Projekte in der modernen Kohlechemieindustrie (Provisorisch)“ (Umweltbüro [2015] Nr. 111), die „Mitteilung der Abteilung für Energiefragen bezüglich der Einreichung von Anträgen auf großangelegte Projekte im Bereich der Kohleverarbeitung im Rahmen des 13. Fünfjahresplans“ (Staatsamt für Energie und Technologie [2016] Nr. 80) sowie der „Aktionsplan für Innovationen in der Energietechnologie (2016–2030)“ (Entwicklungs- und Reformministerium für Energie [2016] Nr. 513). Die erste Prüfung der Projekte erfolgt anhand der Projektunterlagen, wobei Projekte, die nicht in den Rahmen dieser Bewertung fallen, ausgeschlossen werden. Die verbleibenden Projekte werden in drei Kategorien eingeteilt: Kohle zu Öl umwandeln, Kohle zu Gas umwandeln sowie Mehrfachproduktion mit Kohle als Hauptrohstoff. Die zweite Prüfungsfase beinhaltet eine Einzelprüfung der Projekte, die die erste Prüfung erfolgreich bestanden haben. Anhand von Kriterien wie der Projektstruktur, dem Inhalt der Projektvorschläge, den Informationen zum Projektträger sowie dem Fortschritt der Vorbereitungsarbeiten werden die wichtigsten Neubauprojekte sowie Projekte, die für spätere Umsetzung in Betracht kommen, ausgewählt. Die abschließende Prüfung des Projekts dient dazu, die Ergebnisse der zweiten Prüfung zu überprüfen und zu validieren. Für neue Projekte werden Vorschläge bezüglich des Bauumfangs, der Demonstrationsaufgaben sowie zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Emissionen gemacht. Bei Demonstrationsaufgaben derselben Art, die von mehreren Unternehmen vorgeschlagen werden, wird eine Auswahl getroffen. Besondere Berücksichtigung finden dabei Projekte, die die folgenden Kriterien erfüllen: ① Skalierbares, clustergestütztes Wachstum. Die Kombination von Projekten mit alten Fabriken trägt dazu bei, eine skalierbare und vernetzte Entwicklung zu erreichen ; ②Beseitigung der übermäßigen Kohleproduktionskapazitäten. Das Projekt befindet sich in einer Region mit Überkapazitäten bei der Kohleproduktion – dadurch wird es möglich, die bestehenden Überkapazitäten an Kohle in dieser Region zu nutzen ; ③Das Projekt befindet sich in der Umgebung von „Beijing-Tianjin-Hebei“ und trägt dazu bei, die Integration dieser Region zu fördern. Zudem unterstützt es die umfassende Umsetzung des Plans zur Bekämpfung der Luftverschmutzung in dieser Region ; ④Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Regionen mit älterer Bevölkerung, Jugendlichen, abgelegenen Gebieten und armen Regionen. Das Projekt befindet sich in Gebieten mit schwierigen Bedingungen – wie alten, armen oder abgelegenen Regionen auf Kreisebene – und trägt dazu bei, die wirtschaftliche Entwicklung dieser rückständigen Gebiete voranzutreiben.