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Das Gesetz über die sichere Produktion vorschreibt, dass Bergbauunternehmen, Bauunternehmen sowie Unternehmen, die gefährliche Stoffe handhaben, eine Abteilung für die sichere Produktion einrichten oder speziell ausgebildete Mitarbeiter für diese Aufgabe beschäftigen müssen. A Herstellung, Transport, Lagerung B Herstellung, Lagerung, Verwendung C Herstellung, Transport, Verwendung D Herstellung, Betrieb, Lagerung
Warum sind Transport und Verwendung nicht dabei? Muss man dann keine Einrichtungen für die Verwendung von Gefahrgütern einrichten? Sehr verwirrt
Die Einheiten, die es verwenden, müssen nicht unbedingt in großen Mengen sein – zum Beispiel Kantinen, die Flüssiggas verwenden, brauchen doch keinen hauptberuflichen Sicherheitsbeauftragten, oder? Ich weiß nicht, ob das richtig verstanden ist~
Wählen Sie D. Der Transport wird der Verkehrsabteilung zugeordnet und fällt in den Bereich des Betriebs.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von ylb913 am 2016-7-24 07:42 bearbeitet. Es handelt sich dabei um die alte Version – die neue Version lautet: „Artikel 21: Bergbauunternehmen, Unternehmen für Metallverarbeitung, Bauunternehmen sowie Unternehmen für den Straßentransport sowie solche, die gefährliche Stoffe herstellen, verarbeiten oder lagern, müssen eine Abteilung für Arbeitssicherheit einrichten oder speziell ausgebildete Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit beschäftigen.“ ” ——Produktion, Betrieb, Lagerung – warum nicht Transport und Verwendung? Muss man dann für die Einheiten, die gefährliche Stoffe verwenden, keine Einrichtungen schaffen? ——Die neue Version enthält nun die „Einheiten des Straßenverkehrs“. In den Kategorien „Produktions-, Betriebs- und Lagereinheiten“ sind außerdem die „Verwendungsunternehmen“ enthalten.