【Rat】Diese Fehler dürfen nicht gemacht werden!
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1.jpg Klassifizierung von Verstößen gegen die Vorschriften zur sicheren Produktion: http://bbs.hg707.com/static/image/hrline/2.gifVerstöße bezüglich der Einhaltung der Vorschriften für Ausrüstung, Betriebsstätten und Sicherheitsbedingungen:
1. Nicht ausreichende Investitionen in Sicherheitseinrichtungen.
2. Nicht ordnungsgemäße Bereitstellung und Nutzung von Mitteln für Sicherheitstechnologien.
3. Fehlende oder unklare Sicherheitszeichen.
4. Keine bereitgestellten Schutzausrüstungen für die Mitarbeiter.
5. Fehlende Sicherheitseinrichtungen oder mangelnde Wartung und Überprüfung dieser Einrichtungen.
6. Nichteinhaltung der gesetzlichen und branchenspezifischen Vorschriften bezüglich der sicheren Produktion.
7. Ausrüstung, Anlagen und Rohstoffe entsprechen nicht den Standards.
8. Verwendung von Verfahren, Ausrüstungen und Materialien, die per Gesetz verboten sind.
9. Die Betriebsstätten und Unterkünfte entsprechen nicht den Sicherheitsanforderungen.
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Verstöße bezüglich der Organisation des Unternehmens und der Personalverwaltung:
1. Fehlende Notfallhilfeorganisationen.
2. Ausübung von Sicherheitsaufgaben ohne entsprechende Qualifikationen.
3. Fehlende Schulungen für die Mitarbeiter bezüglich der Sicherheit.
4. Unvollständige oder fehlerhafte Sicherheitsmanagementregeln.
5. Fehlende Einrichtungen zur Sicherheitskontrolle sowie fehlende qualifizierte Mitarbeiter.
6. Nichteinhaltung der Sicherheitspflichten gegenüber Auftragnehmern und Mietpartnern.
7. In derselben Arbeitsbereich werden keine Vereinbarungen zur Sicherheitskontrolle getroffen oder es werden keine speziellen Mitarbeiter für die Sicherheitskontrolle ernannt.
8. Nutzung von Ausrüstungen durch Unqualifizierte.
9. Illegale Handhabung von Gefahrstoffen, Lagerung von Ausrüstungen und Produktionsmaterialien.
10. Gefahrstoffe werden nicht in speziellen Lagerräumen gelagert oder es gibt keine speziellen Personen zur Verwaltung dieser Stoffe.
11. Der leitende Mitarbeiter, die Sicherheitsbeauftragten oder die Betriebsleitung verletzen ihre Pflichten im Bereich der Sicherheitskontrolle.
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Verstöße gegen die Vorschriften der Verwaltungsbehörden:
1. Nichteinhaltung der Pflichten zur rechtzeitigen Meldung.
2. Fehlende Registrierung, Änderungen oder Anträge auf Überprüfung/Auflösung.
3. Weigerung, Anweisungen der Sicherheitsbehörden zu befolgen.
4. Weigerung, Inspektionen zuzulassen oder falsche Angaben bezüglich potenzieller Gefahren.
5. Bei Unfällen wird nicht rechtzeitig gemeldet oder die Untersuchung des Unfalls wird behindert.
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Verstöße gegen die Vorschriften zur Genehmigung der Produktion:
1. Ausübung von Tätigkeiten außerhalb des genehmigten Bereichs.
2. Verstöße gegen die Vorgaben bezüglich der Genehmigungen.
3. Bauprojekte ohne Sicherheitseinrichtungen oder ohne Genehmigung durch die zuständigen Behörden.
4. Sicherheitseinrichtungen werden ohne Genehmigung in Betrieb genommen.
5. Übertragung von Produktions- und Betriebsstätten an Unternehmen oder Personen, die keine Sicherheitsvoraussetzungen erfüllen.
6. Bauprojekte zur Herstellung und Lagerung von Gefahrstoffen ohne Sicherheitsprüfung oder mit fehlender Prüfung.
7. Illegale Herstellung, Handel, Lagerung, Verwendung und Beschaffung von Gefahrstoffen sowie Behältern.
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Verstöße seitens Vermittlungsunternehmen:
1. Ausstellung falscher Bescheinigungen oder Betrug zur Erlangung von Zertifikaten.
2. Illegale Vermietung von Geschäftslizenzen oder illegale Geschäftstätigkeit.
3. Fehlende Schulungen gemäß festgelegten Richtlinien.
4. Ausübung von Sicherheitsschulungen ohne Qualifikationen.
5. Übertragung von Sicherheitsbewertungen an Dritte.
6. Die Bewertungsergebnisse entsprechen nicht der Realität.
7. Offenlegung von technischen und geschäftlichen Geheimnissen des bewerteten Unternehmens.
8. Verletzung der beruflichen Ethik und Ungerechtigkeit.
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Weitere Verstöße:
1. Verpackungen, Behälter, Transportmittel und Bedienungsanleitungen entsprechen nicht den Anforderungen.
2. Herstellung oder Vertrieb von mangelhafter Schutzausrüstung.
3. Illegaler Verkauf von Feuerwerk und deren Rohstoffen.
4. Fehlende Aufbewahrung von gefährlichen Chemikalien.
5. Eintritt schwerer Unfälle.
6. Fehlende Bereitstellung von Notfallberatungsdiensten für Kunden.
7. Abschluss von Vereinbarungen mit Mitarbeitern, die deren Verantwortlichkeiten mindern.
Quelle: Sicherheitsbehörde