Endlich, nach all dem Rufen, wird er hervorgeholt! ! Einführung in die Prüfung für Sicherheitsbewerter!
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Sonderausgabe! Sonderausgabe! Die Planungen für die Zertifizierungsprüfung für Sicherheitsbewerter im Jahr 2016 sind nun festgelegt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Informationen rund um die Prüfung für Sicherheitsbewerter, die Ihnen als Referenz dienen soll. I. Wie werden Sicherheitsbewertungsingenieure eingestuft? Wer kann sich als Sicherheitsbewerter bewerben? Sicherheitsbewerter werden in Sicherheitsbewerter der Stufe 1, Sicherheitsbewerter der Stufe 2 und Sicherheitsbewerter der Stufe 3 eingeteilt. Dabei ist die Stufe 1 die höchste, wobei auch die Anforderungen an die Berichte am strengsten sind ; Die dritte Stufe ist die niedrigste und hat auch die geringsten Anforderungen an die Bewerber. 1. Wer kann sich um die Zulassung als Sicherheitsbewerter der Stufe 3 bewerben? (1) Ein Hochschulabschluss im Bereich Sicherheitstechnik vorweisen sowie mindestens 5 Jahre Erfahrung in Tätigkeiten im Bereich sichere Produktion haben. (2) Besitzen eines Abschlusses von einer anderen fachlichen Hochschule, mindestens 5 Jahre Erfahrung in Tätigkeiten im Bereich der sicheren Produktion, sowie nachweislich absolvierte Ausbildungen zum Sicherheitsbeauftragten auf der dritten Stufe nach den vorgeschriebenen Anforderungen – mit entsprechendem Zertifikat. (3) Ein Hochschulabschluss in einem Bereich des Sicherheitstechnikwesens vorweisen sowie mindestens 3 Jahre Erfahrung in Tätigkeiten im Bereich der sicheren Produktion haben. (4) Besitzen einen Abschluss aus einem anderen Fachbereich, mindestens 3 Jahre Erfahrung in Tätigkeiten im Bereich der sicheren Produktion, haben die vorgeschriebenen Anzahl an Unterrichtsstunden in der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten absolviert und besitzen außerdem ein Zertifikat über die Absolvierung dieser Ausbildung. 2. Wer kann sich um die Zulassung als Sicherheitsbewerter der Stufe 2 bewerben? (1) Mindestens 13 Jahre lang in Tätigkeiten im Bereich der sicheren Produktion tätig gewesen sein. (2) Nach Erhalt der Berufszulassung als Sicherheitsbewerter der Stufe 3 muss man mindestens 5 Jahre lang in diesem Beruf tätig gewesen sein. (3) Nach Erhalt der Berufszulassung als Sicherheitsbewerter der Stufe 3 muss man mindestens 4 Jahre lang in diesem Beruf tätig gewesen sein. Zudem muss man eine Ausbildung zum Sicherheitsbewerter der Stufe 2 absolviert haben, wobei die vorgeschriebenen Anzahl an Unterrichtsstunden erfüllt werden muss. Außerdem ist ein Abschlusszertifikat erforderlich. (4) Nach Erhalt des Hochschulabschlusses in einem Bereich der Sicherheitstechnik muss man mindestens 5 Jahre lang in diesem Beruf tätig gewesen sein. Alternativ kann man auch einen Hochschulabschluss in einem anderen Bereich haben und dann mindestens 7 Jahre lang in diesem Beruf arbeiten. Zudem muss man eine Ausbildung zum Sicherheitsbewerter nach den vorgeschriebenen Anforderungen absolviert haben und einen Abschlusszeugnis erhalten haben. (5) Nach Erhalt eines Abschlusses auf Master-Niveau oder höher, mindestens 2 Jahre lang in diesem Beruf tätig gewesen zu sein, die vorgeschriebenen Anzahl an Schulstunden in der Ausbildung zum Sicherheitsbeurteiler absolviert zu haben sowie ein Zertifikat über die Abschlussprüfung vorzuweisen. 3. Wer kann sich um die Zulassung als Sicherheitsbewerter ersten Grades bewerben? (1) Mindestens 19 Jahre lang in Tätigkeiten im Bereich der sicheren Produktion tätig gewesen sein. (2) Nach Erhalt der Qualifikationszertifizierung als Sicherheitsbewerter zweiter Stufe, mindestens 4 Jahre lang in diesem Beruf tätig gewesen sein. (3) Nach Erhalt der Qualifikationszertifizierung als Sicherheitsbewerter der Stufe 2 muss man mindestens 3 Jahre lang in diesem Beruf tätig gewesen sein. Zudem muss man eine Ausbildung zum Sicherheitsbewerter der Stufe 1 absolviert haben, wobei die vorgeschriebenen Anzahl an Unterrichtsstunden erfüllt werden muss. Schließlich muss ein Abschlusszertifikat vorliegen. (4) Besitzen einen Abschluss auf Master-Niveau oder höher, verfügen über mindestens 10 Jahre Erfahrung in Tätigkeiten im Bereich der sicheren Produktion, haben die vorgeschriebenen Anzahl an Unterrichtsstunden in der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten absolviert und besitzen außerdem ein Zertifikat über die Absolvierung dieser Ausbildung. 4. Kann man die Prüfung überspringen und direkt weitergehen? Personen, die bereits die „Berufszulassung als Sicherheitsbewertungsbeauftragter“ besitzen, dürfen nur an Prüfungen teilnehmen, die den Anforderungen für eine Aufstufung entsprechen; sie dürfen nicht direkt an einer Prüfung höherer Stufe teilnehmen. II. Anmeldeverfahren, Prüfungszeiten und Orte der Prüfungen1. Anmeldeverfahren
Zeitplan:
5. September – 12. September: Online-Anmeldung (einschließlich derjenigen, die sich zum ersten Mal anmelden, sowie derjenigen, die ihre Qualifikation auf ein höheres Niveau erheben möchten oder eine Nachprüfung ablegen müssen).
14. September: Letzter Termin für das Einsenden der Anmeldeunterlagen per Post.
9. Oktober – 13. Oktober: Überprüfung der eingereichten Unterlagen; Bestätigung der Teilnahme an der Prüfung.
20. Oktober: Beginn mit dem Drucken der Prüfungsunterlagen.
5. November: Durchführung der Prüfung.
2. Prüfungsdaten und genauer Zeitplan
Prüfungsdatum: 5. November 2016
Zeitplan am Prüfungstag:
Niveau 3: Vormittags 9:00–11:00 – Theoretisches Wissen; Nachmittags 13:00–15:30 – Fachkompetenz.
Niveau 1 und 2: Vormittags 9:00–11:00 – Theoretisches Wissen; Nachmittags 13:00–15:30 – Fachkompetenz. 16:30–17:30 – Gesamtbewertung. (Am Prüfungsort in Urumqi wird die Prüfung um 30 Minuten verschoben.)
3. Wo finden die Prüfungen statt? Die Städte, in denen im Jahr 2016 die Prüfungen für die Qualifizierung als Sicherheitsbeurteiler stattfanden, waren: Peking, Shijiazhuang, Dalian, Nanjing, Fuzhou, Jinan, Zhengzhou, Guangzhou, Kunming und Ürümqi. Nach der Anmeldung kann der Prüfling den Prüfungsort selbst auswählen. Drei: Welche Fächer werden geprüft? Wie viele Punkte sind notwendig, um zu bestehen? Kann man ohne Prüfung durchkommen? Kann man eine Nachprüfung ablegen? 1. Welche Fächer werden geprüft? Wie viele Punkte sind notwendig, um zu bestehen? Die Prüfungsfächer gliedern sich in theoretisches Wissen, fachliche Kompetenzen und eine Gesamtbewertung. Dabei müssen Sicherheitsbewerter der Stufe 3 nur die Prüfungen im theoretischen Wissen und in den fachlichen Kompetenzen ablegen ; Für die Prüfung zum Sicherheitsbewerter der Stufe 1 und Stufe 2 müssen drei Fächer abgelegt werden. Die Fächer der theoretischen Kenntnisse bestehen aus objektiven Fragen, darunter Einzel- und Mehrfachauswahlfragen ; Die Fächer zur Überprüfung der fachlichen Kompetenzen bestehen aus subjektiven Fragen. Zu den Frageformen gehören Situationenanalysen, Fallstudien sowie Aufgaben zur umfassenden Anwendung von Kenntnissen ; Die Prüfungsfächer der umfassenden Bewertung sind subjektive Aufgaben, deren Form die gesteuerte Erstellung von Texten ist. Jedes Fach ist mit 100 Punkten bewertet. Wer 60 Punkte oder mehr erreicht, bestehen dieses Fach. Wer alle Fächer besteht, gilt als erfolgreich geprüft. 2. Kann man ohne Prüfung zugelassen werden? Kann man eine Nachprüfung ablegen? Personen, die bereits die Zulassung als zugelassener Sicherheitstechniker besitzen, gelten als bestanden in den theoretischen Prüfungsfächern. Falls nicht alle Fächer auf einmal bestanden werden, bleibt die Bestehensnote eines bestandenen Faches ein Jahr lang gültig. Während dieser Gültigkeitsdauer kann man einmal eine Nachprüfung ablegen. IV. Wie sieht die Zukunft der Sicherheitsbewertungsbeauftragten aus? Für diejenigen, die nicht in einer Organisation für Sicherheitsbewertungen arbeiten und auch vorerst nicht daran denken, dort zu arbeiten, ist ein Abschluss als Sicherheitsbewerter derzeit nicht besonders nützlich ; Für diejenigen, die in einer Sicherheitsbewertungsorganisation tätig werden möchten, ist es sehr wichtig, die Prüfung zum Sicherheitsbewerter zu bestehen ; Für diejenigen, die bereits in einer Sicherheitsbewertungsorganisation im Bereich der Sicherheitsbewertung tätig sind, stellt die Aufstiegsprüfung zweifellos eine Möglichkeit dar, ihren persönlichen Status sowie ihr Einkommen zu verbessern. Was das Einkommen von Sicherheitsbewertern angeht, lässt es sich im Großen und Ganzen so zusammenfassen: „Je höher der Rang, desto höher das Einkommen; je stärker die Organisation, in der man tätig ist, desto höher das Einkommen; je größer die persönlichen Fähigkeiten, desto höher das Einkommen.“ (Wirklich eine richtige Unsinnssatz.)