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Sicherheitsabstand für Gebäude der Klasse A

2016-09-10View Original

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Unser Unternehmen verfügt über einen Destillierbetrieb der Klasse A sowie einen Wasserstoffisierungsbetrieb der Klasse A. Nach den Vorschriften der Petrochemieindustrie muss zwischen Betrieben dieser Klasse eine Brandabstand von 30 Metern bestehen. Bei unseren beiden Betrieben beträgt dieser Abstand jedoch nur 28 Meter. Dies wurde bei einer Brandschutzinspektion festgestellt, und es wird gefordert, dass dies korrigiert wird. Gibt es neben dem Umzug der Gebäude noch andere Lösungen?
Reply #22016-09-11
Man setzt eine Trennwand in die Mitte, entfernt und verschließt die Türwände auf der gegenüberliegenden Seite. Durch diese Maßnahmen kann die Entfernung angemessen verringert werden.
Reply #32016-09-11
Man kann eine explosionsgeschützte Wand einbauen – gibt es entsprechende Vorschriften, die besagen, dass diese Methode geeignet ist?
Reply #42016-09-11
Es ist möglich, die Tür- und Fensterkonstruktionen der beiden Gebäude zu analysieren. Anschließend können alle Türen und Fenster, die sich in einem Abstand von 30 Metern vom anderen Gebäude befinden, als Brandwand abgedichtet werden. In einem Abstand von 30 Metern können dann neue Türen und Fenster eingebaut werden.
Reply #52016-09-11
Zwischen den beiden Werkstätten wird ein Stahldach errichtet, um sie miteinander zu verbinden und zu einer einzigen Werkstatt zu machen
Reply #62016-09-11
Man kann zwischen den beiden Werkstätten eine Stahldecke errichten, um sie zu einer einzigen Werkstatt zu verbinden. Wenn dadurch die Fläche der Brandabschnitte nicht überschritten wird, ist das eine sehr gute Lösung. Wenn die Fläche überschritten wird, muss man alle Türen und Fenster des höher gelegenen Gebäudes innerhalb von 30 Metern in Brandwände umwandeln. Dadurch kann auch der notwendige Brandschutzabstand verringert werden.
Reply #72016-09-12
Wurden die ursprünglichen Planungen für einen einzigen Gebäudetrakt überarbeitet, einschließlich der Sicherheitsbewertung? Kann durch das Hinzufügen von Brandschutzwänden der Abstand verringert werden? Gibt es dazu geltende Vorschriften?
Reply #82016-09-12
Nach den Vorschriften für die Petrochemieindustrie gilt eine Mindestentfernung zwischen den Einheiten der Klasse A. Wenn man eine Entfernung von 30 Metern zwischen diesen Einheiten einhält, erfüllt man damit die Vorschriften
Reply #92016-09-13
Am besten ist es, eines der Geräte wegzuräumen – so kann man allen Problemen vorbeugen und muss sich nicht mehr mit Experten herumschlagen oder umständliche Lösungen finden

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