Die Dampfleitungen des Kessels müssen als Druckleitungen gemeldet werden
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Ich erinnere mich vage daran, dass die zugehörigen Dampfleitungen des Kessels **M** bei der jährlichen Überprüfung des Kessels gemeinsam mit diesem überprüft werden können. Welcher Experte erinnert sich, in welcher Norm das festgelegt ist? Dankehttp://www.aqsiq.gov.cn/xxgk_13386/zxxxgk/201506/t20150624_443311.htm
(6) Zu der Installation von Druckrohren. Ein Unternehmen, das über eine Genehmigung für den Einbau von Druckrohren verfügt, kann bei dem Einbau dieser Rohre gleichzeitig auch die damit verbundenen Druckbehälter oder kompletten Kessel einbauen. Die Überwachung und Prüfung des Einbaus erfolgt dabei durch eine zertifizierte Prüfstelle. Wenn die Gesamtlänge der Verbindungsrohre zwischen dem Kessel und den Wärmeverbrauchseinrichtungen 1000 Meter nicht überschreitet, kann der Kessel sowie die damit verbundenen Rohre von einer Einheit, die über eine Genehmigung zur Installation von Kesseln verfügt, gemeinsam installiert werden. Die Installation wird außerdem von einer zertifizierten Prüfstelle überwacht. Zudem kann die Genehmigung für den Betrieb des Kessels gleichzeitig mit der Installation erteilt werden. Wenn die Gesamtlänge der Rohrleitungen 1000 Meter übersteigt, müssen die mit dem Kessel verbundenen Rohrleitungen von einer Einheit installiert werden, die über eine Genehmigung zur Installation von Druckrohren verfügt. Zudem muss eine gesonderte Registrierung für den Einsatz der Druckrohre erfolgen.