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Sehr geehrte Experten, in der Anlage zur Herstellung von Schwefelsäure muss flüssiger Schwefel in den Ofen geleitet werden, um dort verbrannt zu werden. Dafür ist es notwendig, einen Tank für flüssigen Schwefel in der Anlage einzubauen. Ich frage mich, ob aus diesem flüssigen Schwefel H2S freigesetzt werden kann – schließlich handelt es sich dabei um ein explosionsfähiges Gas, das die Gefahrenzone beeinflussen könnte. Ich warte dringend auf Ihre Ratgeber. Vielen Dank!
Wie der Poster befürchtet, enthält flüssiges Schwefel im Produktionsprozess tatsächlich eine bestimmte Menge an Schwefelwasserstoff (flüssiges Schwefel, das in petrochemischen Betrieben hergestellt wird, enthält in der Regel mehr als 200 ppm Schwefelwasserstoff), wodurch ein gewisses Risiko besteht. In Fachpublikationen wurde berichtet, dass im Ausland bereits Unfälle mit Schwefelöl-Schiffen aufgetreten sind, bei denen aufgrund einer zu hohen Konzentration an Schwefelwasserstoff eine Explosion stattfand. Daher müssen Schwefelflüssigkeitsprodukte vor der Auslieferung in der Regel entgast werden, um den Gehalt an Schwefelwasserstoff auf unter 10 ppm zu senken.
Nun, Ihre Antwort ist richtig – Schwefel wird erst nach Entgasung zu einem geeigneten Produkt. Ich wollte fragen, ob bei der Verwendung des entgasten Flüssigschwefels in Anlagen zur Herstellung von Schwefelsäure auf das Explosionsrisiko Rücksicht genommen werden muss. Ich warte auf eine Antwort.
Bei entgasstem Flüssigschwefel besteht keine Gefahr mehr, solange der Schwefelwasserstoffgehalt unter 10 ppm gehalten wird.
Ist also kein H2S entwichen? Muss man keine Berücksichtigung für Lecks und Ansammlungen von H2S treffen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die oben genannten Konzentrationen sind vernachlässigbar.
Frage: Wird in der Sulfur-Formungs- und Granulierungsanlage auf Explosionsschutz geachtet?
Bei dieser Frage sind die Aspekte des Designs und die Aspekte der Produktion unterschiedlich. Dass die Konzentration von Schwefelwasserstoff in der tatsächlichen Produktion vernachlässigbar ist, bedeutet nicht, dass man sie bei der Planung nicht berücksichtigen muss. Es wird empfohlen, die entsprechenden Vorschriften zu prüfen.
Nun, bei der Planung muss man sicherlich gründlicher vorgehen – die Sicherheit der Mitarbeiter und der Ausrüstung ist sehr wichtig. Außerdem wurde nach den geltenden Vorschriften gesucht: Laut GB50058 muss der Anteil an brennbaren Gasen 10 % des Explosionsgrenzwerts nicht überschreiten, damit keine Einteilung in explosionsgefährdete Bereiche notwendig ist. Doch niemand weiß, welche Konzentration entstehen könnte, falls aus den Tanks mit flüssigem Schwefel ein Leck auftritt. Ist das vielleicht übertrieben?
Ja, bei diesen Konzentrationsbedingungen muss bei der Formung und Granulierung keine Berücksichtigung von Explosionsschutzmaßnahmen erfolgen. Tatsächlich ist es in den meisten Fällen schwierig, einen Gehalt von 10 ppm zu erreichen – bei der Formung und Granulierung gibt es hingegen keine Probleme.
Meine Interpretation: Bei der Gestaltung werden die risikoreichsten Szenarien berücksichtigt. Zum Beispiel bei einem Defekt in der Entgasungsanlage im Oberstrombereich kann die Konzentration des flüssigen Schwefels im Tank sehr hoch sein.