Alle Bürger der Volksrepublik China, die sich an die **Gesetze und Vorschriften halten, berufliche Ethik beachten sowie über die erforderliche fachliche Ausbildung und praktische Erfahrung verfügen, und zudem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können sich um die Teilnahme am Eingangstest bewerben: (1) Sie haben einen Hochschulabschluss oder höher in ihrem Fachgebiet (d.h. Chemietechnik und -technologie, Polymermaterialien und -technik, Ingenieurwesen für anorganische Nichtmetallmaterialien, Pharmazeutische Technologie, Leichtindustrie, Lebensmittelwissenschaften und -technologie, Biotechnologie usw.) oder in einem verwandten Fachgebiet (Prozessanlagen- und Steuerungstechnik, Umwelttechnik, Sicherheitstechnik usw.). (II) Ein Hochschulabschluss in diesem oder einem verwandten Fach, sowie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Planung von Chemieanlagen. (III) Ein Hochschulabschluss oder eine höhere Qualifikation in einem anderen technischen Fach, sowie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Planung von Chemieanlagen. Wer die Eingangsprüfung bestanden hat und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann sich um die Teilnahme an der Fachprüfung bewerben: (1) Nach Erwerb des Doktortitels in diesem Fach mindestens 2 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Doktortitels in einem verwandten Fach, mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen. (II) Nach Erwerb des Masterabschlusses in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 3 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Masterabschlusses in einem verwandten Fach, mindestens 4 Jahre Erfahrung im Bereich der Chemieingenieurplanung. (III) Erwerb eines Doppelabschlusses, der auch dieses Fach umfasst, oder Abschluss eines Masterstudiengangs in diesem Fach; außerdem muss mindestens 4 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen vorliegen ; Oder man hat einen Doppelabschluss in einem verwandten Fach oder ist nach Abschluss eines Masterstudiengangs mindestens 5 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen. (IV) Nach Erwerb eines Hochschulabschlusses oder -diploms, das eine Prüfung der Qualifikation im Bereich des Chemieingenieurwesens bestanden hat, muss mindestens 4 Jahre lang in der Branche des Chemieingenieurwesens tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses oder -diploms von einer Universität, die nicht die Anforderungen der fachlichen Bewertung erfüllt hat, mindestens 5 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein ; Oder ein Hochschulabschluss oder eine ähnliche Qualifikation in einem verwandten Fach, sowie mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Chemieanlagen. (5) Nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 6 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem verwandten Fach mindestens 7 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein. (6) Nach Erwerb eines Bachelor- oder höheren Abschlusses in einem anderen technischen Fach muss mindestens 8 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen vorliegen. Bis zum 31. Dezember 2002 konnten Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllten, von der Grundprüfung befreit werden und mussten lediglich die Fachprüfung ablegen: (1) Nach Erhalt eines Doktortitels im jeweiligen Fach haben sie insgesamt mindestens 5 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen gearbeitet ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Doktortitels in einem verwandten Fach, mindestens 6 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein. (II) Nach Erwerb des Masterabschlusses in diesem Fach hat man insgesamt sechs Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen gearbeitet ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Masterabschlusses in einem verwandten Fach, mindestens sieben Jahre Erfahrung im Bereich der Chemieingenieurplanung. (III) Nach Erwerb eines Doppelabschlusses, der auch dieses Fach umfasst, oder nach Abschluss des Masterstudiums in diesem Fach, mindestens 7 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen ; Nach Erwerb eines zweiten akademischen Abschlusses in einem verwandten Fach oder nach Abschluss eines Masterstudiums, mindestens acht Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen. (IV) Nach Erwerb des Bachelorabschlusses oder der Bachelorauszeichnung in diesem Fachgebiet muss man insgesamt mindestens 8 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem verwandten Fach sowie mindestens 9 Jahren Berufserfahrung im Bereich des Entwurfs von Chemieanlagen. (5) Nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 9 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem verwandten Fach mindestens 10 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein. (6) Nach Erwerb eines Bachelor- oder höheren Abschlusses in einem anderen technischen Fachgebiet, mindestens 12 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen. (7) Nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem anderen technischen Fach muss mindestens 15 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen vorliegen. (8) Nach Erwerb des Fachabschlusses an einer Fachschule muss mindestens 25 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen gearbeitet worden sein ; Oder nach Erwerb eines vergleichbaren Fachabschlusses von einer Fachschule, mindestens 30 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein. Gemäß der „Mitteilung bezüglich der Zulassung von Einwohnern aus Macau zur Teilnahme an den von der Festlandregierung organisierten Prüfungen für Fachkräfte“ (Staatsministeriumsbescheid Nr. 9) können alle Einwohner aus Macau, die den entsprechenden Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen zum Titel eines zugelassenen Chemieingenieurs entsprechen, gemäß den in der Mitteilung festgelegten Verfahren und Anforderungen sich für die Prüfung anmelden