Thread Content
Dieser Beitrag wurde zuletzt von 369858 am 31.12.2014 um 10:53 geändert. Bekanntmachung der Staatlichen Behörde für Qualitätskontrolle zur Überarbeitung der „Liste der Sondergeräte“ (Nummer 114 aus dem Jahr 2014). Gemäß den Vorschriften des „Gesetzes der Volksrepublik China über die Sicherheit von Sondergeräten“ sowie der „Verordnungen zur Überwachung der Sicherheit von Sondergeräten“ hat die Staatliche Behörde für Qualitätskontrolle die „Liste der Sondergeräte“ überarbeitet. Mit Genehmigung des Staatsrates wird diese Überarbeitung nun veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Gleichzeitig werden die „Mitteilung zur Veröffentlichung“ (Guo Jian Zhi Guo [2004] Nr. 31) sowie die „Mitteilung zur Ergänzung des Verzeichnisses der Sondergeräte“ (Guo Jian Zhi Te [2010] Nr. 22) aufgehoben. Die „Liste der Sondergeräte“ wird von der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle interpretiert. Hiermit wird bekannt gegeben. Anhang: Verzeichnis von Sondergeräten, Staatliche Behörde für Qualitätskontrolle, 30. Oktober 2014. Verzeichnis der Sondergeräte – Code, Art und Kategorie der Geräte: 1000 Kessel. Unter Kesseln versteht man Geräte, die mithilfe verschiedener Brennstoffe, Elektrizität oder anderer Energiequellen die darin enthaltene Flüssigkeit auf bestimmte Temperaturen erhitzen. Dabei wird die Wärmeenergie in Form eines austretenden Mediums bereitgestellt. Als Kessel gelten Geräte, deren designedes Fassungsvermögen bei Normalwasserstand mindestens 30 Liter beträgt und deren Nenndampfdruck mindestens 0,1 MPa (Gauge) beträgt ; Wasserkessel für Druckwasser mit einem Austrittsdruck von mindestens 0,1 MPa (Gaugedruck) und einer Nennleistung von mindestens 0,1 MW ; Organische Wärmeträgerkessel mit einer Nennleistung von 0,1 MW oder mehr. 1100 Dampfkessel unter Druck 1200 Warmwasserkessel unter Druck 1300 Ölheizkessel 1310 Ölheizkessel in gasförmiger Phase 1320 Ölheizkessel in flüssiger Phase 2000 Druckbehälter: Druckbehälter sind geschlossene Geräte, die Gase oder Flüssigkeiten aufnehmen und einen bestimmten Druck aushalten. Dabei gilt als Druckbehälter ein Gerät, bei dem der maximale Betriebsdruck 0,1 MPa (Nenndruck) beträgt oder höher ist – bei Gasen und Flüssiggasen – sowie bei Flüssigkeiten, deren maximale Betriebstemperatur der Standardkochtemperatur entspricht oder höher ist. Zudem gelten als Druckbehälter feste und mobile Behälter mit einem Volumen von mindestens 30 Litern sowie einem Innendurchmesser von mindestens 150 mm (bei nicht kreisförmigen Querschnitten gilt dies als die größte geometrische Größe der Querschnittsgrenzen) ; Gasflaschen, Flüssigkeitsflaschen und Flaschen für Flüssigkeiten mit einem Standard-Siedepunkt von 60 °C oder weniger, deren Nennbetriebsdruck 0,2 MPa (Druck über dem Atmosphärendruck) beträgt oder höher ist, und bei denen das Produkt aus Druck und Volumen 1,0 MPa•L beträgt oder höher ist ; Sauerstoffkammer. 2100 Fest installierte Druckbehälter 2110 Überschwerdruckbehälter 2130 Druckbehälter der Klasse III 2150 Druckbehälter der Klasse II 2170 Druckbehälter der Klasse I 2200 Mobile Druckbehälter 2210 Eisenbahnwagen mit Behältern 2220 LKW mit Behältern 2230 Langrohr-Transporter 2240 Behältercontainer 2250 Rohrpackcontainer
Dieser Beitrag existiert bereits. Es wurde bereits umgesetzt.
Habe es nicht verstanden – hat das Auswirkungen auf die Zulassung? Gibt es auch Zertifikate für die Prüfung der Kategorie A3 (Ballonbehälter)?
Dies ist eine Genehmigung für die Herstellung von Kesseln und Behältern, sie hat nichts mit der Konstruktion zu tun.
Hat das nichts mit dem Design zu tun? Die Überwachungsvorschriften gelten für die Konstruktion, Herstellung, Nutzung sowie Wartung und Reparatur – gilt dieses Gesetz nur für die Herstellung? Ein wenig unverständlich. Ich hoffe auf weitere Ratschläge.
Es hängt auch etwas mit der Konstruktion zusammen – nämlich welche Art von Kesseln oder Druckbehältern überwacht werden müssen. Es hat nichts mit den A1-, A2-Zertifikaten für Design zu tun, von denen Sie gesprochen haben.