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Gehören Geräte, die mit Heizelementen Dampf erzeugen, zu Kesseln oder Druckbehältern? Welche Zertifizierungen sind bei der Konstruktion erforderlich?
Geräte, die mit Elektroheizrohren Dampf erzeugen, werden in der Regel als Druckbehälter konstruiert, wofür eine Zertifizierung auf Niveau D2 oder höher erforderlich ist.
Aber nach dem Verzeichnis der Sondergeräte wird es den Kesseln zugeordnet, deshalb bin ich unsicher.
Es sollte tatsächlich zur Boilerei gezählt werden, denn gemäß Artikel (6) der Kategorie mit dem Ausschlusskriterium 1,5 in den Vorschriften für große Behälter kann Ihre Dampferzeugung als elektrische Heizanlage in einem Prozessgerät angesehen werden. Außerdem liegt laut meiner persönlichen Auffassung der wesentliche Unterschied zwischen Kesseln und Behältern darin, dass in Kesseln Umwandlungen von Energieformen unterschiedlicher Art stattfinden (zum Beispiel Umwandlung von chemischer/Elektrizitätsenergie in Wärmeenergie), während in Behältern wie Wärmetauschern und Dampferzeugern lediglich Änderungen des Energieniveaus oder Phasenwechsel verschiedener Prozessmedien auftreten. Genau wie eine Hochdruckdampfmaschine, die Drehmoment erzeugt, sicherlich nicht als Behälter bezeichnet werden kann!
Unsere Firma hat einen Dampferzeuger entworfen und hergestellt. Der Kunde verlangte, dass nach der Fertigstellung die Öffnungen für die Heizelemente selbst an den Flanschen angefertigt werden. In unseren Entwürfen war von einem „elektrisch beheizten Dampferzeuger“ die Rede. Der Prüfer verlangte jedoch, dass wir das Wort „elektrisch beheizt“ weglassen, damit ein Prüfsiegel ausgestellt werden kann. Andernfalls würde der Dampferzeuger als gewöhnliche Heizkessel geprüft werden. Deshalb haben wir das Wort „elektrisch beheizt“ weggelassen.
Allerdings ist die Planung nach dem Prinzip des Kessels ziemlich umständlich, da eine Genehmigung für die Planung erforderlich ist...
Elektrische Heizkessel müssen bei der Provinz registriert werden, was umständlich ist