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Gemäß den Anforderungen der neuen Norm TSG 21-2016 müssen im Lieferumfang elektronische Kopien des Zertifikats für Behälter unter Druck sowie der Dokumente, die die Produktqualität belegen, auf einer CD oder auf einem anderen elektronischen Speichermedium mitgeliefert werden. Wie machen das die anderen Seefreunde?
Um den Anforderungen der Entwicklung der vernetzten Informationsverwaltung gerecht zu werden, sind elektronische Dokumente leichter zu speichern, abzurufen und weiterzuleiten – natürlich muss dabei auch auf eine ordentliche Sicherung geachtet werden.
Nach dem Scannen wird die CD übergeben oder per USB-Stick an den Kunden gesendet, die elektronische Version wird archiviert.
Sehr notwendig, aber noch nicht in Angriff genommen.
Wenn der Benutzer es nicht wünscht, wird diese Arbeit nicht durchgeführt; möglicherweise führen die jeweiligen Geologieüberwachungsbehörden diese Arbeit auch nicht durch.
Unternehmen müssen dafür zusätzliche Kosten und Arbeitskräfte aufwenden – was halten Sie davon?
Der Schlüsselpunkt ist, dass die Aufsichtspersonen sich nicht darum kümmern, und die meisten Nutzer wissen nicht einmal von dieser Vorschrift, weshalb sie auch nicht umgesetzt wird.
Als Hersteller werden die Lieferdokumente in Papierform sowie als Scan-Dateien auf CD oder USB-Stick bereitgestellt. Interne Unternehmensdokumente werden kategorisiert gescannt und in das Dokumentenverarbeitungssystem eingegeben, um schrittweise eine papierlose Arbeitsweise zu erreichen.