Thread Content
Können Rentner als Qualitäts- und Konstruktionsingenieure für die Herstellung von Druckbehältern tätig sein? Könnte mir bitte jemand helfen?
Im Prinzip geht das nicht. . . Es sind Aufzeichnungen über die Änderungen bei den Beiträgen zur Altersvorsorge erforderlich. . . Im Ruhestand – weiterzuzahlen, könnte trotzdem nützlich sein
Diesen Beitrag hat zuletzt Dreamy100 am 21.1.2017 um 08:51 bearbeitet. Ich bin jetzt im Ruhestand, werde aber erneut eingestellt, um als Qualitätskontrolleur für die Herstellung von Behältern sowie als Leiter der Technik für das Design von Behältern zu arbeiten – vorausgesetzt, es gibt einen Arbeitsvertrag zwischen den beiden Parteien. Rentner benötigen keine Versicherung, und das Unternehmen kann auch eine private Versicherung abschließen, beispielsweise für Arbeitsunfälle und ähnliche Fälle.
Kein Problem, solange die Fähigkeiten vorhanden sind und das Unternehmen bereit ist, einzustellen!
Im Entwurf für die Einholung von Stellungnahmen steht eine Grenze bei 65 Jahren. .
Vielen Dank für Ihre Anleitung, jetzt verstehe ich!
Es ist nicht unmöglich, aber es müssen entsprechende Verantwortlichkeiten und Befugnisse vorhanden sein. Der Qualitätsbeauftragte oder der technische Leiter muss die Verantwortung für das Systemmanagement übernehmen.
Die Geborenen in den 80er Jahren gehen wohl mit etwa 65 in Rente, oder?
Kein Problem, solange das Unternehmen bereit ist, einzustellen! Herzlichen Glückwunsch – Fähigkeiten sind überall gefragt :)
Der Qualitätsbeauftragte muss auf Leitungsposition im Unternehmen ernannt werden.
Mit dem Holz gibt es keine Probleme. Man sollte beachten, dass ab 60 Jahren keine Versicherungsbeiträge mehr zu zahlen sind
Das sollte kein Problem sein, solange der Körper und die Fähigkeiten den Anforderungen entsprechen – 70 oder 80 ist auch in Ordnung. Es gibt keine spezifischen Altersanforderungen
Stimme der Ansicht im 3. Stock zu – es gibt derzeit keine Vorschrift, die besagt, dass Rentner nicht als Qualitätsbeauftragte tätig sein dürfen.
Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass Rentner nicht als Qualitätsbeauftragte tätig sein dürfen.