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Gemäß GB150.3 6.1.4 muss sichergestellt werden, dass im Umkreis von 2dop um den Mittelpunkt der Öffnung keine Defekte an den Schweißnähten in der Nähe dieser Öffnung vorhanden sind. Es werden jedoch keine Anforderungen an die nicht-destructive Prüfung festgelegt (in der Version 98 von GB150 galten solche Anforderungen). In GB150.410.3.2 werden Anforderungen an die nicht-destructive Prüfung nur für Verbindungen gestellt, bei denen keine zusätzliche Verstärkung erforderlich ist und die sich innerhalb eines bestimmten Lochbereichs befinden. In der standardmäßigen Definition von GB150 müssen die Entwerfer für die Schweißverbindungen im Umfeld der zu verstärkenden Öffnungen je nach konkreter Situation entscheiden, ob zusätzliche Prüfanforderungen notwendig sind. Wie geht man in solchen Fällen vor?
Schweißnähte im 2dop-Bereich werden gemäß den Vorgaben der Zeichnungen mit Röntgenstrahlen überprüft.
Es sollten Schadensfreiheitsprüfungen durchgeführt werden, denn mit bloßem Auge ist nicht zu erkennen, ob es im Inneren der Verbindungen unzulässige Mängel gibt
Schweißnähte im 2dop-Bereich sind gemäß den Anforderungen der Röntgenklassifizierung aus den Plänen röntgentechnisch zu überprüfen.
Womit wird die Qualität der Schweißnähte gewährleistet? Es ist noch keine Defektsuche.
Die Frage ist, warum in der neuen GB150 die Anforderung an eine lokale Röntgen- oder Ultraschallprüfung von Schweißverbindungen, die in der Version 98 ausdrücklich in diesen Bereich fielen, entfernt wurde. In der Erläuterung heißt es stattdessen, dass die Entwerfer dies je nach konkreter Situation entscheiden sollen.
Die Schweißnähte im Bereich um den Mittelpunkt der Öffnung herum, mit einem Radius von 1-fach dem Durchmesser der Öffnung, werden mittels Röntgenprüfung überprüft. Die Zulassungsstufe entspricht der des Hauptkörpers.
Es darf keine Defekte auftreten, die über die zulässigen Grenzen hinausgehen. Man muss es natürlich trotzdem überprüfen. Welche Methode wird derzeit verwendet? Es handelt sich dabei um NB/T47013. Welche Methode man auch wählt – Hauptsache, sie ist geeignet. Wenn das Gerät jedoch bereits vollständig durch eine Schadensfreiheitsprüfung gegangen ist, dann ist eine weitere Überprüfung nicht notwendig. Wenn es lokal ist, dann muss in diesem Bereich eine vollständige Schadensprüfung durchgeführt werden!
Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass es außer Tests keine zuverlässige andere Methode gibt. Doch die Frage ist: Warum macht GB/T150 bei diesem Problem einen so großen Umweg? Warum wird das nicht einfach klar festgelegt?
Wir handeln nach dem Prinzip des Höheren, nicht des Niedrigeren