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Es gibt eine Frage, bei der ich um Rat von den Experten bitten möchte: Der Innendurchmesser des Rohres beträgt DN3000, der Durchmesser der Öffnung beträgt DN1000. Die Öffnung wird in der Hülle angebracht. Gemäß den Vorgaben in GB150.1~4, Abschnitt 6.3.3.1, sollte für ovale Öffnungen die Länge der Kante der betreffenden Fläche plus 2 Mal die Dicke als Zusatzwert herangezogen werden. Dabei muss entschieden werden, ob es sich um die Länge der Kante des Außendurchmessers oder des Innendurchmessers handelt – schließlich beeinflusst diese Länge, ob die Vorgaben aus Abschnitt 6.1.1, Punkt a), angewandt werden können. Wenn man den Innendurchmesser verwendet, liegt die Länge unter 1000, sodass die Vorgaben angewandt werden können. Wenn hingegen der Außendurchmesser verwendet wird, liegt die Länge über 1000 – in diesem Fall ist eine analytische Herangehensweise sowie eine lokale Verstärkung notwendig. Meine persönliche Auffassung ist, dass bei ovalen Öffnungen die Länge der Kante auf der Grundlage des Innendurchmessers berechnet werden sollte. Aus Punkt 6.3.3.1 geht hervor, dass eine Zuschlagmenge von 2 Mal der Dicke hinzugefügt werden muss. Das wäre dann die reine Öffnungsgröße – also die Länge der Kante nach Abzug der Korrosionsreserve sowie der negativen Abweichungen
Du hast recht verstanden. Denn bei kreisförmigen Öffnungen beträgt der Durchmesser der Öffnung den Innendurchmesser des Anschlussrohrs plus das Doppelte der Dickezunahme.
Bei den Berechnungen zur Verstärkung von Öffnungen nach GB150 wird der Durchmesser der Öffnung stets nach dem Innendurchmesser berechnet – und nicht nach dem tatsächlichen Durchmesser der Öffnung in der Hülle.
Natürlich die Innenseitenlänge! Genau wie bei der Definition durch gleich große Flächen.
Stimme der Meinung vom 2. Stock zu. Was Sie noch erwähnt haben, sind die länglich-ovalen Öffnungen: 1. Wie groß sind die Abmessungen dieser Öffnungen? Im Moment ist nur bekannt, dass es sich um DN1000, 2 handelt – wie soll jedoch die Richtung der Öffnungen festgelegt werden?