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Dieser Beitrag wurde zuletzt von halu am 17.03.2017 um 11:06 bearbeitet. Unser Unternehmen besitzt eine Genehmigung für die Konstruktion von Druckbehältern. Derzeit bringen Kunden unsere mit Stempel versehenen Entwürfe zu anderen Herstellern, damit diese dort Druckbehälter herstellen. Ist das zulässig? Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass es nicht möglich ist – oder doch möglich? Bitte, kann jemand, der etwas davon versteht, antworten? :)Belohnung: 10 Punkte an Reichtum
Das Siegel auf den Zeichnungen ist das Design-Siegel, nicht das Herstellungs-Siegel – natürlich ist das in Ordnung.
Ihr stellt nur das Designzulassungssiegel her; alle in China zugelassenen Hersteller können es herstellen.
Es geht doch nur darum, anderen Entwürfe zu erstellen – da gibt es nichts Seltsames.
Wenn die Zeichnungen offizielle, von Ihrem Unternehmen geprägte Dokumente sind und alle Unterschriften vorhanden sind, dann können sie selbstverständlich an andere, dafür qualifizierte Hersteller weitergegeben werden, damit diese Druckbehälter herstellen.
Kümmere dich nicht darum, wer was macht – solange deine Gestaltung in Ordnung ist, ist alles gut
Die Genehmigung für die Konstruktion von Druckbehältern und die Genehmigung für deren Herstellung sind zwei verschiedene Dinge
Das hier ist eine Genehmigung für die Konstruktion von Druckbehältern – das bedeutet, Sie haben die Befugnis, solche Behälter zu entwerfen. Solange Ihr Entwurf in Ordnung ist, können andere mit Ihren Plänen zu Unternehmen gehen, die über eine Genehmigung zur Herstellung von Druckbehältern verfügen, um diese herstellen zu lassen.
Es kommt darauf an, wie er es von eurer Einrichtung mitgenommen hat. Wenn er es gekauft hat, ist das natürlich in Ordnung. Wenn er es gestohlen hat, können Sie die Polizei rufen. Wenn die Baupläne mit dem Fertigstellungsstempel versehen sind, darf sie nicht mehr hergestellt werden.