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Ist für die Prüfung von Schweißproben ein Bericht über die nicht zerstörende Prüfung erforderlich? Wie wird ein Bericht über die nicht zerstörerische Prüfung ausgestellt, wenn das Prüfteil Mängel aufweist, diese bei den physikalischen und chemischen Tests jedoch umgangen werden können?
Im Allgemeinen wird die Schweißprobe an der Verlängerung der Längsschweißnaht des Zylinders befestigt. Nach dem Schweißen muss zwischen der Längsschweißnaht des Zylinders und der Schweißprobe ein Negativ platziert werden, um als Nachweis für die Qualität der Schweißprobe zu dienen. Der Zweck der zerstörungsfreien Prüfung der anderen Bereiche der Prüfplatten besteht darin, zu vermeiden, dass Mängel an den entnommenen Proben die Beurteilung der Eigenschaften des Prüfteils beeinträchtigen. Ein normaler Mangelbericht reicht aus.
Der Zweck der Prüfung von Proben besteht darin, bei der Entnahme von Proben Defekte zu umgehen.
Die Mängel der Prüfplatten sollten im zulässigen Standardbereich liegen, sodass diese ignoriert werden können.
Der Zweck der Herstellung von Schweißproben für Produkte besteht darin, zu überprüfen, ob die mechanischen Eigenschaften der dadurch dargestellten Verbindungen den Anforderungen entsprechen. Daher müssen diese Proben repräsentativ sein – nur qualitativ gute Verbindungen können als repräsentativ gelten. Der Zweck der nicht zerstörerischen Prüfung der Proben besteht darin, bei der Entnahme von Proben Defekte zu vermeiden. Ein Prüfbericht zur Nichtschädigkeitsprüfung kann als Kontrollpunkt weggelassen werden.
Der Zweck der schadlosen Prüfung von Proben besteht darin, bei der Entnahme der Proben Defekte zu umgehen; es genügt, wenn die Meldungen über die Defekte ordnungsgemäß erstellt werden
Sind es Produktproben oder Prüfproben für die Bewertung des Schweißverfahrens – nach chinesischen, amerikanischen oder europäischen Standards?