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-Für Behälter aus Q345R-Platten mit einer Konstruktionstemperatur von 20 °C, die einer Wärmebehandlung zur Wiederherstellung der Eigenschaften unterzogen werden, ist ein Prüfblech erforderlich? Wie soll man Punkt d) von 9.1.1.1 verstehen – bei Stahlbehältern, bei deren Herstellung die Eigenschaften des Materials durch Wärmebehandlung verbessert oder wiederhergestellt werden: Muss nach der Fertigstellung eine Wärmebehandlung durchgeführt werden, um zu vermeiden, dass Probescheiben benötigt werden?
Im Herstellungsprozess verstehe ich das so, dass beispielsweise das Aufrollen des Zylinders und das Verschließen der Öffnungen die Wärmebehandlungsbedingungen von Punkt 8.1.1 erfüllen, was dann zum Herstellungsprozess gehört.
Zunächst muss geklärt werden, dass Abschnitt 8.1.1 sich auf kaltgeformte, belastete Bauteile bezieht. In der Regel sollte die Dehnung eines Zylinders – sofern er nicht besonders dick und gleichzeitig sehr klein im Durchmesser ist – unter 5 liegen. Von Deckeln ganz zu schweigen: Normalerweise werden diese ja durch Wärmeverformung hergestellt
Die Verbesserung oder Wiederherstellung der Eigenschaften nach der Wärmebehandlung bedeutet, dass durch die Wärmebehandlung die Struktur des Materials bei Raumtemperatur verändert wird. Wenn das Material beispielsweise im warmgewalzten Zustand ist, können durch eine Normalisierungsbehandlung die Kristalle verfeinert werden. Falls das Material hingegen im Lösungszustand ist und dieser Zustand durch den Herstellungsprozess zerstört wurde, ist eine erneute Lösungsbehandlung notwendig. . .
Es hat nicht viel mit der Konstruktionstemperatur zu tun. Solange eine Wärmebehandlung zur Wiederherstellung der Eigenschaften des Materials erforderlich ist, müssen Prüfplatten hergestellt werden. Natürlich kann man in Betracht ziehen, beide Arten von Prüfplatten gleichzeitig herzustellen, falls auch Prüfplatten für das Schweißen des Produkts benötigt werden.
Es müssen Probepläne hergestellt werden, und das muss im selben Ofen geschehen.
Man muss herausfinden, was unter Wärmebehandlung zur Wiederherstellung der mechanischen Eigenschaften zu verstehen ist. Bei der herkömmlichen Wärmebehandlung sind Prüfproben nicht notwendig. In der Regel wird eine solche Wärmebehandlung dann benötigt, wenn die Deformation durch das Kaltverarbeiten zu groß ist, oder wenn während der Verarbeitung der Zustand nach der Wärmebehandlung beeinträchtigt wird – oder wenn ein anderer Zustand als der ursprüngliche gewünscht ist. Für herkömmliche Wärmebehandlungen zur Entstressung nach dem Schweißen sind Prüfplatten nicht erforderlich. Nicht jede Wärmebehandlung erfordert ein Prüfblech.