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Wiederholte Prüfung von Druckbehältermaterialien

2017-06-06View Original

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Die Materialien für Druckbehälter müssen erneut überprüft werden, doch das wurde vergessen. Erst nach dem Schweißen des Behälters fiel es wieder ein. Ist es möglich, die Überprüfung nachzuholen? Gibt es dazu irgendwelche gesetzlichen Vorgaben?
Reply #22017-06-06
Der übliche Ablauf ist, dass zuerst eine erneute Prüfung durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist, bevor mit der Bearbeitung begonnen werden kann. Aber in diesem besonderen Fall, wenn alle Behälter bereits verschweißt sind, ist eine erneute Überprüfung durchaus möglich. Wenn die Überprüfung erfolgreich ist, gibt es kein Problem. Aber Behälter, die bei der Nachprüfung nicht bestehen, müssen vernichtet werden.
Reply #32017-06-06
Wenn die Nachprüfung erfolgreich ist, aber jemand vorschlägt, das Datum der Nachprüfung auf einen Zeitpunkt vor dem Datum der Materialauslieferung zu verschieben – ist das möglich? Wenn es nicht geändert wird, erfüllt es dann die entsprechenden Anforderungen?
Reply #42017-06-06
Tatsächlich handelt es sich dabei um ein Problem der Risikokontrolle im Rahmen der internen Systemverwaltung. Im Prinzip sollte die Herstellung der Behälter erst nach erfolgreicher erneuter Prüfung des Materials erfolgen. In Ausnahmefällen – wie beispielsweise bei dringenden Zeitvorgaben – ist es zwar möglich, von den üblichen Regeln abzuweichen, doch besteht dabei das Risiko, dass die erneute Prüfung des Materials fehlschlägt. Was das Datum der erneuten Überprüfung angeht, so wäre eine Änderung ebenfalls Betrug – es ist besser, es unverändert zu lassen. Egal ob bei der Überwachungsinspektion oder bei zukünftigen Erneuerungsprüfungen – ehrlich gesagt gibt es kein Problem.
Reply #52017-06-07
Wie soll man das sagen? Zunächst muss man selbst für sich verantwortlich sein – man muss das tun, was getan werden muss. Man sollte es nicht unterlassen, es sei denn, man hat eine ausdrückliche Genehmigung dafür; Zweitens besagt die Norm eindeutig, dass eine erneute Überprüfung beim Materialverarbeiten erforderlich ist – dabei muss eine bestimmte Reihenfolge der Datumsangaben eingehalten werden. Wenn man die Datumsangaben nicht ändert, wird bei der Überprüfung des Topfes mit Sicherheit dieses Problem festgestellt – und dann entstehen jede Menge Probleme. . . Also, es reicht aus, das Problem zu erkennen – sonst muss man ständig nach Gründen für die Probleme suchen. Wie könnte eine Rechtsvorschrift dir denn vorschreiben, den Termin zu ändern?
Reply #62017-06-07
Dass die Analyseergebnisse etwas später vorliegen, ist manchmal auch normal.
Reply #72017-06-07
Im Allgemeinen gibt es kein Problem, aber man muss ehrlich sein und die Wahrheit sagen – keine Fakten verschweigen. Es ist möglich, die Mängel gemäß den Vorschriften für die Bearbeitung von Mängeln im System zu beheben. Die Prüfer werden das verstehen. Auf keinen Fall darf das Datum der erneuten Prüfung des Materials geändert werden.
Reply #82017-06-07
Im Allgemeinen gibt es kein Problem, aber man muss ehrlich sein und die Wahrheit sagen – keine Fakten verschweigen. Es ist möglich, die Mängel gemäß den Vorschriften für die Bearbeitung von Mängeln im System zu beheben. Die Prüfer werden das verstehen. Auf keinen Fall darf das Datum der erneuten Prüfung des Materials geändert werden.
Reply #92017-06-08
Stellen Sie diese Frage lieber nicht allen...
Reply #102017-06-08
Ich kenne mich nicht besonders gut mit der Herstellung von Druckbehältern aus, deshalb habe ich versucht, Informationen zu den Aspekten Materialien und Herstellung in den Vorschriften TSG 21 und GB150 zu finden. In dieser Hinsicht stimme ich der Meinung des Kollegen oben zu: Laut diesen Vorschriften müssen die Materialien den geltenden Standards entsprechen. Die Hersteller müssen auf der Grundlage dieser Vorschriften und Standards einen Qualitätsplan erstellen und diesen streng einhalten. Es wird dabei nicht ausdrücklich auf eine erneute Überprüfung der Materialien hingewiesen. In den 5 Punkten zu 150,4 werden aufgeführt, in welchen Fällen eine erneute Prüfung der Materialien erforderlich ist und welche Anforderungen an die Ergebnisse dieser Prüfung gestellt werden. Das bedeutet, dass in keiner der beiden genannten Normen eindeutig festgelegt wird, zu welchem Zeitpunkt eine erneute Prüfung des Materials stattfinden soll. In den Normen und Vorschriften findet sich auch keine Angabe dazu, dass eine erneute Prüfung erforderlich ist, bevor das Material für die Produktion verwendet werden darf. Natürlich könnte es sein, dass die Normen oder Vorschriften, die ich geprüft habe, zu begrenzt sind, weshalb ich diese Anforderungen nicht gefunden habe. Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn eine erneute Prüfung des Materials erforderlich ist, muss der Hersteller dieses Material erneut prüfen. Die Kontrolle des Zeitpunkts dieser erneuten Prüfung fällt in den Bereich der Qualitätsplanung – es gibt dabei keine festgelegten Vorschriften. Schließlich trägt der Hersteller die Verantwortung und die Kosten, wenn mangelhaftes Material eingesetzt wird. Natürlich gehört das Einsatz des Materials vor der erneuten Prüfung zu den Fällen, in denen die Qualitätsplanung nicht eingehalten wird. Die Umsetzung des Qualitätsplans sollte ebenfalls zum Aufgabenbereich der Vor-Ort-Kontrolle gehören. Bei Fehlern bei der Umsetzung muss man auf jeden Fall mit den Betroffenen in Ruhe sprechen. Zuletzt geht es darum, sich selbst zu schützen – mit diesem Grundprinzip sind die anderen Dinge leichter umzusetzen. Willkommen, Freunde der Meerestiere – lasst uns gemeinsam diskutieren! Falls etwas fehlt, bitte gebt es gerne an. Danke.
Reply #112017-06-08
Eigentlich gibt es viele Fälle, in denen das Datum geändert wird. Egal ob es sich um Aufsichtsexperten handelt oder um Experten für die Zertifizierungsprüfung – alle wissen genau, worum es geht. Aber das kann man nicht aussprechen, sonst wird es peinlich. Ich befürworte das zwar nicht, aber manchmal sind die Umstände besonder – dann macht man es einfach, und das ist schon in Ordnung.

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