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Ich frage den Threadstarter bezüglich des Umtauschs des Herstellungszertifikats: Es wird verlangt, dass der Antrag 6 Monate im Voraus eingereicht wird. Es ist bereits etwas mehr als ein Monat vergangen – hat das irgendwelche Auswirkungen? Um Rat bitte!
Solange Sie Ihre Arbeit bei der Firma zügig erledigen, gibt es kein Problem.
Wenn das Zertifikat bereits abgelaufen ist, wird das Verwaltungszentrum Anträge auf Erneuerung nicht bearbeiten; es sind nur Anträge auf Ausstellung eines neuen Zertifikats möglich.
Wenn das Dokument abgelaufen ist, bleibt nur noch die Bescheinigung.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Anmut des Herbstes am 3.7.2017 um 15:11 bearbeitet. Es bleiben noch fast 5 Monate – kein Problem, es wird keine Auswirkungen geben!
Man kann sich mit der örtlichen Prüfstelle für Kochgeräte oder dem zuständigen Prüfinstitut in Verbindung setzen. Wir hatten aufgrund von Unternehmensumsiedlungen und Änderungen des Geschäftsführers fast 3 Monate Verzögerung – am Ende haben wir jedoch trotzdem einen Antrag auf Erneuerung des Zertifikats gestellt. Allerdings muss das Datum auf dem Zertifikat verschoben werden!
Ich hätte noch eine Frage: Im ursprünglichen Qualitätsmanual bezieht sich der Abschnitt zur Kontrolle der schadlosen Prüfung nur auf Unterauftragnehmer. Doch mittlerweile wird hauptsächlich eigene Prüfung durchgeführt. Könnten Sie mir dazu ein Dokument zur Verfügung stellen, das als Referenz dient? Vielen Dank!