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Hallo zusammen, ich hätte eine Frage: Ich habe es bis jetzt nicht verstanden. In unserer Branche werden im Grunde immer direkt die Keramikwärmeträgerkessel verwendet – also solche mit Auslassöffnungen sowie Eingangs- und Ausgangsöffnungen für Öl. An diese Öffnungen werden anschließend ein Öltank, ein Öl-Gas-Trenner sowie Rohre angebracht. Zudem wird eine Pumpe sowie ein Brenner hinzugefügt – so entsteht ein Gerät, das den zugehörigen Geräten eine konstante Temperatur liefern kann. Ich möchte fragen: Ist es in der Branche illegal, wenn man einfach den Kessel selbst modifiziert, ohne dafür eine Genehmigung zu haben? Was passiert, wenn etwas schiefgeht? (Zum Beispiel wird die Elektromagnetventil am Luftanschluss des Brenners durch Müll blockiert, was zu einer Explosion führt.)
Die Umbauarbeiten an Sondergeräten müssen von qualifizierten Einheiten durchgeführt werden.
Die Umgestaltung von nicht belasteten Bauteilen sollte kein Problem sein. Bei der Umgestaltung von belasteten Bauteilen muss man jedoch auf jeden Fall eine Prüfung durchführen lassen
Öl-basierte Wärmeträgerkessel sind an sich Sondergeräte; bei der Umgestaltung muss man auf qualifizierte Unternehmen zurückgreifen. Und man geht zum Qualitätskontrollbereich, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen.
Man könnte doch einfach ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragen, die Umbaupläne zu erstellen
Es ist gegen die Vorschriften, es sei denn, die Leistung liegt unter 100 KW. Wenn nichts passiert, wird eine Strafe von 100.000 verhängt; falls etwas passiert, ist es noch schlimmer. . .
Vorgesetzter, mein Partner ist heute zum Technischen Überwachungsamt gegangen, und dort sagten sie, dass es möglich sei. . . Ich bin auch sprachlos. . . An welche Stelle sollte man diese Frage richten?
Vorgesetzter, mein Partner ist heute zum Technischen Überwachungsamt gegangen, und dort sagten sie, dass es möglich sei. . . Ich bin auch sprachlos. . . An welche Stelle sollte man diese Frage richten?
Vorgesetzter, mein Partner ist heute zum Technischen Überwachungsamt gegangen, und dort sagten sie, dass es möglich sei. . . Ich bin auch sprachlos. . . An welche Stelle sollte man diese Frage richten?
Vorgesetzter, mein Partner ist heute zum Technischen Überwachungsamt gegangen, und dort sagten sie, dass es möglich sei. . . Ich bin auch sprachlos. . . An welche Stelle sollte man diese Frage richten?
Das sind die Gesetzeshüter, die das Gesetz nicht kennen.