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Zählt der Winddruck zu den Konstruktionsbedingungen für Druckbehälter? Muss man bei einer Änderung die Meldung erneut einreichen?

2017-07-16View Original

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Zählt der Winddruck zu den Konstruktionsbedingungen für Druckbehälter? Muss man bei einer Änderung die Meldung erneut einreichen?
Reply #22017-07-17
Für Türmtanks ist der Winddruck einer der Designbedingungen. Ich frage mich, ob Sie mit den „Meldungsverfahren“ eigentlich das „Mitteilen“ meinen?
Reply #32017-07-17
Änderungen des Winddrucks deuten darauf hin, dass sich die Konstruktionsbedingungen geändert haben. Muss man dies bei der Behörde für Arbeitssicherheit oder beim Prüfinstitut melden?
Reply #42017-07-17
Änderungen des Winddrucks deuten darauf hin, dass sich die Konstruktionsbedingungen geändert haben. Muss man dies bei der Behörde für Arbeitssicherheit oder beim Prüfinstitut melden?
Reply #52017-07-17
Ist die Installation Ihres Geräts erfolgreich abgeschlossen?
Reply #62017-07-18
Wenn sich der Winddruck ändert, handelt es sich nicht um ein Problem, das gemeldet werden muss – vielmehr ist eine Neuberechnung und Neugestaltung notwendig. Bei Türmen können sich beispielsweise die Dicke des Sockels, die Spezifikationen sowie die Anzahl und der Materialtyp der Fundamentbolzen ändern. Dadurch ändert sich auch das Fundament – was wiederum viele Probleme mit sich bringt. Natürlich muss man es in der Regel nicht melden, wenn die Berechnungen in Ordnung sind. Obwohl der Winddruckwert eine der Planungsbedingungen ist, ist er keine entscheidende Bedingung, weshalb die zuständigen Prüfstellen ihn in der Regel nicht berücksichtigen.
Reply #72017-07-25
Wenn der Wert des Grundluftdrucks 300 Pa nicht überschreitet, hat das keine Auswirkungen. Aufgrund von Vorschriften gilt, wenn der grundlegende Winddruck unter 300 Pa liegt, dieser als 300 Pa anzusehen. Wenn der Wert größer als 300 ist, sollte die Planungsgesellschaft informiert werden, denn auch bei hohen Gebäuden und Anlagen hat der Wert des Grundwinddrucks weiterhin Auswirkungen.

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