Thread Content
Nach welchen Standards und Vorschriften erfolgt die Überprüfung bei der Installation von Reaktoren?
HG/T20569 Schauen Sie mal, normalerweise wird nach den Plänen geprüft.
Das sind die Qualitätsstandards für die Ankunft der Ausrüstung, nicht für die Inbetriebnahme
1.5.GB50231-2009 „Allgemeine Vorschriften für den Bau und die Abnahme von Maschinenanlagen“
1.6.GB50252-2018 „Einheitliche Standards für die Qualitätskontrolle bei der Errichtung von Industrieanlagen“
1.7.HG20201-2000 „Vorschriften für den Einsatz von Hebevorrichtungen bei Bauprojekten“
1.8.HG20203-2000 „Allgemeine Vorschriften für den Bau und die Abnahme von Chemiemaschinen“
1.9.HG20236-1993 „Standards zur Qualitätskontrolle bei der Installation von Chemieausrüstung“
Ich weiß nicht, ob diese Vorschriften geeignet sind
Im Allgemeinen wird geprüft, ob die Ausrüstung beschädigt ist – ob es Löcher, Schäden durch Funken, mechanische Beschädigungen oder unsachgemäße Schnitte und Schweißarbeiten gibt. Ebenso wird überprüft, ob die Fundamentbolzen in Ordnung sind. Jetzt gibt es neue Vorschriften, die keine Anforderungen an die Montage mehr stellen. Allerdings muss man bei Schweißarbeiten am Gerät selbst vorsichtig sein, da dies die Bewertung des Geräts beeinflussen kann. Zum Beispiel werden bei vielen Reaktoren die ursprünglichen Ohrhalterungen vom Rohrkörper abgeschnitten und entweder erneut darauf verschweißt oder am Deckel verschweißt. Es ist möglich, Dämpfplatten zu verwenden, doch die meisten Reaktoren verfügen nicht darüber. Wenn solche Mängel festgestellt werden, sind die Reaktoren in der Regel nach dem Polieren nicht mehr einwandfrei.