Thread Content
Plötzlich kam die Frage auf: Wie wird der Körper des Druckbehälters definiert? Ich habe die Definition des Körpers in der Norm TSG21-2016 gelesen – aber wie werden die äußeren Rohrleitungen oder Anlagen bestimmt? Ist das, was auf dem Entwurf nicht zu sehen ist, die Außenseite? 3 Wenn auf den Plänen keine Anschlüsse vorgesehen sind, ist das Einfügen eines Anschlusses vor Ort durch Schweißen dann Teil des Hauptkörpers? 4 Die anderen beiden werden später besprochen
Es wird mit der ersten Schweißnaht, der Dichtfläche der Flansche oder dem Gewindesteckverbindung definiert – das steht in den Standards
Du hast meine Absicht nicht verstanden, oder ich habe mich unklar ausgedrückt
Wenn du das so sagst, habe ich das wirklich falsch verstanden
Falls auf den Plänen keine Anschlüsse vorgesehen sind, gehört das Schweißen eines Anschlusses vor Ort zur Umbaumaßnahme der Anlage.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von qzn165_WGZL am 20.7.2017 um 18:44 bearbeitet. Na gut. Abgegrenzt durch die erste Schweißnaht: Die Flansche werden an einem Ende der Verbindungsrohre verschweißt, am anderen Ende des Rohres wird der Rohrkörper verschweißt. Ist der Flansch nicht Teil des Druckbehälters selbst? Ich stelle die Frage anders: Was gehört nicht zum Körper eines Druckbehälters? Nennen Sie ein Beispiel – aber sagen Sie nicht, dass alles, was nicht in den Vorschriften für Druckbehälter festgelegt ist, kein Teil des Körpers eines Druckbehälters ist
Das von Ihnen erwähnte „Gesamtsystem“ sollte wohl das gesamte Gerät sein, wenn der Druckbehälter fertiggestellt ist. Bei der Inbetriebnahme vor Ort gehören die anderen Gerätekomponenten nicht zum Gesamtsystem.
Nach Fertigstellung der Anlage ist in der Regel kein Arbeiten mit Feuer mehr erlaubt – wie kann dann noch gebohrt werden? Das kann doch nicht so viel sein – wenn man das macht, sind Konstruktionsberechnungen und Genehmigungen erforderlich, außerdem müssen erneut Druckprüfungen durchgeführt und Kontrollen vorgenommen werden.