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In unserer Einrichtung gibt es einen Reaktor, bei dem in den nächsten Monat ein Austausch des Reaktorkörpers geplant ist – der Deckel sowie die Rührvorrichtung bleiben dabei unverändert. Es handelt sich um einen Druckbehälter. In diesem Monat fällt wieder die Zeit für die regelmäßige Inspektion an. Was soll man jetzt tun? Ist es notwendig, vor dem Austausch des Reaktorkörpers eine Genehmigung einzuholen? Soll man erst nach dem Austausch den Spezialisten zur Inspektion holen oder bereits vorher?
Das ist schwer zu sagen – wer hat entschieden, dass die Deckel und die Rührvorrichtungen nicht ausgetauscht werden? Ist die Sonderinspektion anerkannt? Man sollte im Voraus mit der Sonderinspektion sprechen.
Dies hat die belasteten Komponenten verändert, daher muss es überwacht werden
Zuerst wird eine Mitteilung über die Umgestaltung eingereicht, danach erfolgt die Überprüfung.
(1) Vor der Umgestaltung wird eine umfassende Überprüfung durch ein zertifiziertes Prüfinstitut für Spezialgeräte durchgeführt. Die bei dieser Überprüfung festgestellten Mängel werden während der Umgestaltung beseitigt. (2) Erstellung eines Umwandlungs- (Reparatur-)Plans (einschließlich der Reparatur von Mängeln, die bei einer vollständigen Überprüfung festgestellt werden), Auswahl eines Herstellers, der für die Kategorie des Behälters geeignet ist, um die Umwandlung (Reparatur) durchzuführen, sowie Prüfung und Abnahme durch den Unternehmer, der die Umwandlung (Reparatur) durchführt, gemäß den Anforderungen des Plans.
Nach der Umgestaltung muss es noch überprüft werden – das bedeutet, es müssen zwei Mal Prüfungen durchgeführt werden. Man möchte das gerne in einem einzigen Schritt erledigen
Habt ihr selbst die Zulassung als Druckbehälterbauer, um den Behälter zu wechseln? Der Austausch des Gehäuses bedeutet im Grunde einen Neubau – die Formalitäten müssen entsprechend der Prüfung neuer Geräte abgewickelt werden.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von nj1952 am 25.07.2017 um 09:48 bearbeitet. 1. Bitte beachten Sie: Die Zwecke der beiden Prüfungen sind unterschiedlich, und auch die Einheiten, die die Prüfungen durchführen, sind unterschiedlich. (1) Die Prüfung vor der Modernisierung ist eine umfassende Überprüfung im Rahmen der regelmäßigen Inspektionen von Behältern. Dabei geht es darum, die während der Nutzung des Behälters entstandenen Mängel hinsichtlich ihres Umfangs und Grades zu ermitteln, damit diese in die Modernisierungsmaßnahmen einbezogen und gleichzeitig beseitigt werden können. Diese Prüfung wird von Prüfstellen für Sondergeräte durchgeführt. (2) Die Überprüfung nach der Umgestaltung dient dazu, die Qualität der durchgeführten Arbeiten zu überprüfen. Diese Überprüfung wird von dem Bauunternehmen im Zuge der Bauarbeiten gemäß dem Umgestaltungsplan durchgeführt. 2. Es wurde zuvor nicht erwähnt: Das Umbauplan muss von der Behälterentwicklungsabteilung genehmigt sowie vom leitenden Ingenieur des Unternehmens approbiert werden. 3. Früher haben einige Nutzer das Problem der Meldung angesprochen. Gemäß den Vorschriften muss vor der Durchführung einer Umgestaltung des Behälters die zuständige Abteilung für die Überwachung der Sicherheit von Sondergeräten bei der örtlichen Geologie- und Aufsichtsbehörde angezeigt werden – und nicht bei der Behörde für Geräteinspektionen.