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Sehr geehrte Vorgänger: Ich hätte eine Frage. Wir sind ein Unternehmen aus Shanghai mit den Herstellungszulassungen A1 (eindeutiger Hochdruck) und A2. Wir müssen derzeit zwei Geräte der Kategorie 3 vor Ort in Jiaxing, Zhejiang, herstellen. Wie gehen wir dabei vor, welche Unterlagen sind erforderlich, und an welche Abteilung müssen wir uns wenden?
(1) Die Überwachung bei der Herstellung von Druckbehältern vor Ort obliegt den zuständigen Überwachungsbehörden am Ort der Nutzung des Druckbehälters. Der größte Teil der Fertigungsprozesse wurde bereits in der Fabrik abgeschlossen. Die Überwachung des Endfertigungsprozesses der Druckbehälter erfolgt durch geteilte Lieferungen zum Einsatzort; diese Aufgabe liegt entweder bei den Überwachungsstellen am Ort der ursprünglichen Herstellung oder bei den Überwachungsstellen am Einsatzort. (2) Die Überwachung und Inspektion bei der Herstellung von Druckbehältern erfolgt gemäß den Vorschriften von TSG R7004-2013 „Vorschriften für die Überwachung und Inspektion von Druckbehältern“. Zudem müssen die Anforderungen des Kapitels 6 „Überwachung und Inspektion“ in den Vorschriften TSG 21-2016 „Technische Vorschriften für die Sicherheit von fest installierten Druckbehältern“ erfüllt werden.
Gehen Sie zur Niederlassung in Jiaxing des Instituts für Inspektion von Sondergeräten bei der Zhejiang-Provinzbehörde für technische Überwachung, um die notwendigen Anmeldungen zu erledigen.