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Bei der Herstellung handelt es sich um Druckbehälter, im Einsatz hingegen nicht. Wie laufen die Formalitäten ab? 1. Bei bereits registrierten Geräten kann eine Löschung oder Stilllegung erfolgen. Was ist bei neu angeschafften Geräten der Fall – muss man zunächst registrieren und anschließend löschen? Es ist besser, keine Registrierung durchzuführen. Falls keine Registrierung nötig ist, sind dann trotzdem irgendwelche Formalitäten erforderlich?
Wenn bestätigt wird, dass es als Behälter ohne Anwendung der Vorschriften für Druckbehälter verwendet wird, sind Formalitäten wie die Registrierung gemäß diesen Vorschriften nicht mehr erforderlich. Auch die verschiedenen Unterlagen, die ursprünglich bei der Konstruktion und Herstellung des Druckbehälters zur Erteilung der Zulassung benötigt wurden, sind dann nicht mehr notwendig.
Nicht nötig, aber es ist besser, die Löschung durchzuführen
Da der Hersteller bereits einen Prüfbericht sowie eine Registrierungskarte für den Druckbehälter bereitgestellt hat, ist es besser, diese Karte vor Ort zu annullieren.
Es sind keine besonderen Formalitäten erforderlich. Bei der Herstellung wird es als Druckbehälter behandelt, doch im Einsatz kann es als Normaldruckbehälter verwendet werden – es reicht aus, es entsprechend als Normaldruckbehälter zu verwalten.
Es sind keine besonderen Formalitäten erforderlich. Bei der Herstellung wird es als Druckbehälter behandelt, doch im Einsatz kann es als Normaldruckbehälter verwendet werden – es reicht aus, es entsprechend als Normaldruckbehälter zu verwalten.
Was passiert mit den Unterlagen des Druckbehälters, die nach der Auflösung dem Eigentümer übergeben werden sollen?
Kann der Hersteller die Daten des ursprünglichen Druckgefäßes in Daten eines Nicht-Druckgefäßes umwandeln?
Es sind keine Formalitäten erforderlich, aber danach kann es nicht mehr als Druckbehälter verwendet werden
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, jedoch müssen vor Ort die Bedingungen für den Einsatz von Nicht-Druckbehältern gewährleistet sein, um die Einhaltung dieser Bedingungen nachweisen zu können.
Laut dem Beitragsersteller soll es ohne Druckbehälterregelungen verwendet werden und erfordert keine Registrierung.