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Soll das Lagermedium im Tank geändert werden? Welche Verfahren müssen durchlaufen werden?

2017-08-28View Original

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Unsere Einheit verfügt über einen Speicher mit einem Fassungsvermögen von 55 Litern. Früher wurde darin Flüssiggas gelagert, jetzt soll er stattdessen für Leichtöl genutzt werden. Welche Verfahren sind dafür notwendig? Könnte mir jemand dabei helfen? Vielen Dank im Voraus
Reply #22017-08-29
Dieser Beitrag wurde zuletzt von SDHZZXM am 29.8.2017 um 10:08 bearbeitet. Es handelt sich dabei um eine Umgestaltung von Druckbehältern. Vermutlich ist mit schriftlicher Zustimmung des ursprünglichen Entwicklungsunternehmens eine erneute Registrierung zur Nutzung möglich. Hierfür kann man sich an die örtliche Behörde wenden, die für die Überwachung und Verwaltung von Sondergeräten zuständig ist...
Reply #32017-08-29
Gemäß den Vorschriften der „TSG 21-2016 – Technische Anforderungen an die Sicherheit von fest installierten Druckbehältern“ in Abschnitt „5.2 Informierung und wesentliche Reparaturen“ zu handeln. Wenn die Temperatur des Leichtöls unter dem Standard-Siedepunkt liegt und der Behälter zukünftig nicht mehr als druckgeführter Behälter verwendet werden muss, wird er deregistriert.
Reply #42017-08-29
Du sagst, ich habe diese Vorschrift im Internet gefunden. Es scheint so zu sein, dass die ursprüngliche Planungsfirma des Tanks ein Zertifikat ausstellt, anschließend werden Drucktests durchgeführt. Was meinst du mit „Löschung“? Das verstehe ich allmählich nicht mehr
Reply #52017-08-29
Ich habe im Internet gesucht, es sieht so aus, danke
Reply #62017-08-29
Wenn die Temperatur des Leichtöls unter dem Standardsiedepunkt liegt, es im Gerät kein Gasraum vorhanden ist oder ein Abluftventil verwendet wird, sodass der Betriebsdruck im Behälter unter 0,1 MPa bleibt, dann handelt es sich nicht um einen überwachten Druckbehälter. In diesem Fall kann der Behälter abgemeldet werden und darf nicht mehr als Druckbehälter verwendet werden – er dient lediglich als gewöhnlicher Lagerbehälter...
Reply #72017-08-29
Aha, verstanden. Wenn man dieses Medium ändert, ist der Druck tatsächlich niedriger – dann handelt es sich nicht mehr um einen Druckbehälter. Danke
Reply #82017-08-29
Wenn man das Flüssiggas durch Leichtöl ersetzt, sind die Druckanforderungen geringer – das sollte funktionieren
Reply #92017-08-29
Ja, eigentlich sollte es kein Problem sein. Aber da ich das noch nie zuvor gemacht habe, wusste ich nicht, welche Formalitäten nötig sind. Deshalb bin ich heute hierhergekommen, um Rat zu fragen. Jetzt verstehe ich es – morgen werde ich zum Qualitätskontrollamt gehen, um nachzufragen
Reply #102017-08-29
Nun, es ist sinnvoller, sich an die Behörde für Qualitätskontrolle zu wenden
Reply #112017-08-29
Nun, vor ein paar Tagen wurde bereits telefoniert. Sie sind mit diesem Thema auch nicht besonders vertraut. Heute habe ich gesehen, dass der Druck bei uns niedrig ist – dadurch handelt es sich nicht mehr um einen Druckbehälter. Wenn man ihnen das erklärt, sollte es einfacher zu handhaben sein
Reply #122017-09-20
Vielleicht muss die ursprüngliche Planungsgesellschaft ein Zertifikat ausstellen – es hängt davon ab, welche Anforderungen die zuständigen Stellen dort haben
Reply #132018-09-13
Die Temperatur des Leichtöls liegt unter dem Standardsiedepunkt, im Gerät gibt es keinen gasförmigen Raum. Heißt das also, der Siedepunkt liegt unter 100 °C – dann entsteht doch eher ein gasförmiger Raum, oder? Ich bin etwas verwirrt – ich weiß nicht, wo ich etwas falsch verstanden habe

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