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Willkommen, meine Experten – bitte helft dabei, eine Antwort zu finden
Bitte erklären Sie die Bedingungen klar: Wenn der Durchmesser und das Volumen gleich sind, sollte der Unterschied nicht allzu groß sein...
Bei der vertikalen Berechnung muss eine Befüllhöhe eingegeben werden, anschließend wird mit SW6 die erforderliche Sicherheitsentlüftungsfläche berechnet – und diese ist erstaunlich groß
Die Ausdehnung des Emissionsmediums ist bei vertikaler und horizontaler Anordnung gleich. Aufgrund des begrenzten Gasraums ist die Ausdehnungsfläche bei der vertikalen Anordnung größer
Es wird vermutet, dass der Verfasser bei seinen Berechnungen die Füllhöhe mit der Flüssigkeitshöhe verwechselt hat
Für die Höhe sehen Sie die Einheit – es sind Meter, nicht Millimeter. ! ! !
Nun, ich habe nachgesehen – tatsächlich wurde in Millimetern angegeben :funk: Du hast also Erfahrung
Dieser Beitrag wurde zuletzt von zxhslm am 19.10.2017 um 10:51 bearbeitet. Der Beitrag des Originalverfassers ist gut – ein solcher Vergleich wurde bisher noch nicht durchgeführt. Aber wenn man sich die in GB150 angegebenen Formeln ansieht, sollten die beiden Werte ungefähr gleich sein. Die Leckmenge des Behälters wird berechnet. Bei horizontalen Behältern mit elliptischem Deckel gilt die Länge als L + 0,3·D0 (Gesamtlänge des Behälters + 0,3 mal Außendurchmesser des Behälters). Bei vertikalen Behältern gilt die Länge als h1 (höchster Flüssigkeitsspiegel im Behälter). Im Vergleich dazu sollte die Sicherheitsentlastungsmenge eines liegenden Tanks, der gleiche Spezifikationen und Abmessungen aufweist und dasselbe verflüssigte Gas enthält, größer sein als die eines stehenden Tanks. Daher müssen die Notventile bei liegenden Tanks größer sein als bei stehenden Tanks.