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Bei der WN3”-300 RF-Flanschdichtfläche kam es zu einem Stoß; die Tiefe des Schadens beträgt 4 mm. Die radiale Abmessung hat die zulässigen Werte überschritten. Das System vor Ort ist bereits darüber informiert. Gibt es Möglichkeiten, die Flanschdichtfläche zu reparieren? Gibt es dazu irgendwelche Anhaltspunkte? Bitte um Hilfe!
Zuerst wird nachgeschweißt, dann wird es mit der Drehmaschine bearbeitet. Wir haben das auch schon früher gemacht – es gibt dafür keine besonderen Gründe
Stimme dem oben Gesagten zu: Eine Nachbesserung durch Nachschweißen reicht aus, es beeinträchtigt die Nutzung nicht
Die Dichtflächen der Flansche können repariert werden, solange nach der Reparatur kein Leck entsteht. Es gibt keine Grundlage.
Häufige Methode: Nachbrennen + Prüfung.
Man kann nur nachschweißen, sonst wird es Probleme mit der Dichtigkeit geben. Als Grund dafür gilt, dass eine bestimmte Rauheit der Dichtflächen erforderlich ist.
Nach dem Nachschweißen erfolgt die mechanische Bearbeitung, anschließend wird eine PT-Behandlung durchgeführt, um Risse zu vermeiden. Da die Flansche meist aus Walzwerkstoffen bestehen, sind bei der Auslieferung immer Wärmebehandlungsanforderungen erforderlich
Schweißen, schleifen oder nach dem Schweißen etwas bearbeiten.
Nach der Ansicht der meisten Kollegen sollten Nachbrennen, mechanische Bearbeitung und Prüfung durchgeführt werden. Unter normalen Umständen muss nach dem Einkauf der Standardteile eine angemessene Schutzmaßnahme für die fertigen Produkte getroffen werden. Auch die Dichtflächen der Flansche müssen vor Beschädigungen geschützt werden – beispielsweise mit Kunststoffabdeckungen. 4 mm an Beschädigungen sind wirklich heftig!
Wenn der Druck nicht zu hoch ist, kann man nachbessern und anschließend schleifen – dann gibt es keine Probleme beim Gebrauch. Bei zu hohem Druck wird davon abgeraten, dies zu tun. Aktualisiert
Wenn etwas defekt ist, kann es repariert werden – Was poliert werden muss, wird poliert, und was geschweißt werden muss, wird geschweißt. Man muss einfach den Anforderungen der entsprechenden Flanschvorschriften sowie der Vorschriften für Druckbehälter folgen
Die Dichtflächen der Flansche sind beschädigt; die Abmessungen überschreiten die zulässigen Werte. Für eine Nachbearbeitung des Werkstücks durch Schweißen ist die Zustimmung des Entwerfers erforderlich. Wenn die Tiefe des Schweißens mehr als 1/3 der Nennwandstärke oder 10 mm beträgt, oder wenn die zu schweißende Fläche mehr als 10 % der Gesamtfläche des Werkstücks ausmacht, darf das Werkstück nicht nachbearbeitet werden – es muss verschrottet werden. (20584) Defektpartien schleifen, Oberflächenprüfung durchführen, Nachschweißen, Prüfung auf Schadstellen durchführen, Dichtflächen bearbeiten
Siehe GB/T150.4-2011 6.2.1P322: Es sollte geschweißt und gefräst werden; außerdem sollten Untersuchungen ohne Schadensverursachung sowie Wärmebehandlungen in Betracht gezogen werden.