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Der Druck am Ausgang des Überhitzers beträgt 2,45 MPa, im Dampfkessel liegt er bei 2,7 MPa. Kann das Gerät dennoch zur Kategorie der Kessel der Klasse B gezählt werden?
TSG G0001-2012, Seite 2, Punkt 1.4.2: Bei Kesseln der Klasse B liegt das Druckspektrum der Dampfkessel bei 0,8 MPa
Danke. Der Herstellungsanspruch für Kessel der Klasse B gilt weiterhin für einen Druck von maximal 2,5 MPa und berücksichtigt nicht den Druckbereich für Kessel der Klasse B gemäß den neuen Vorschriften. Ich mache mir Sorgen, dass der tatsächliche Betriebsdruck des Kessels die in den Herstellungsanforderungen für Kessel der Klasse B vorgeschriebene Nenndruckwert überschreitet. Du hast recht, der Nenndruck des Kessels wird anhand des Dampfdrucks am Ausgang des Überhitzers festgelegt. Auf diese Weise liegt er im zulässigen Bereich für die Herstellung von Kesseln der Klasse B. Vielen Dank.
Danke für die Antwort vom zweiten Stock. Der Herstellungsanspruch für Kessel der Klasse B gilt weiterhin für einen Druck von maximal 2,5 MPa und berücksichtigt nicht den Druckbereich für Kessel der Klasse B gemäß den neuen Vorschriften. Ich mache mir Sorgen, dass der tatsächliche Betriebsdruck des Kessels die in den Herstellungsanforderungen für Kessel der Klasse B vorgeschriebene Nenndruckwert überschreitet. Du hast recht, der Nenndruck des Kessels wird anhand des Dampfdrucks am Ausgang des Überhitzers festgelegt. Auf diese Weise liegt er im zulässigen Bereich für die Herstellung von Kesseln der Klasse B. Vielen Dank.