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Können Hersteller von Druckbehältern ohne konstruktive Zertifizierung nun eigenständig Druckbehälter der Klassen I und II für die Herstellung ihrer eigenen Produkte entwerfen?
Im Moment geht das nicht, ich habe noch keine **offiziellen Dokumente gesehen...
Ohne **offizielle Dokumente kann man nicht einfach so entwerfen.
Gemäß der Mitteilung des Büros der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle mit der Nummer 【Qualitätskontrollbüro-Sonderbrief [2017] 1336】 bezüglich der Aspekte der Sicherheitsüberwachung von speziellen Druckgeräten: Die Prüf- und Bewertungsstellen sollen bei ihren Prüfungen mindestens 3 Stunden lang schriftliche Prüfungen durchführen, bei denen die Fähigkeit der Entwurfsmitarbeiter sowie der Personen, die die Entwürfe analysieren, zur Anwendung der geltenden Standards und Vorschriften sowie ihr fachliches Wissen überprüft werden. Dabei sollen die Prüfungsunterlagen aus einer Fragebank stammen. Zudem soll jede Person mindestens 1 Stunde Zeit haben, um Entwürfe zu analysieren und dazu Stellung zu nehmen. Ebenso soll geprüft werden, inwieweit die Personen, die die Entwürfe analysieren, in der Lage sind, Entwurfssoftware zu bedienen. Auch wenn künftig den Herstellern erlaubt wird, selbst zu entwerfen, muss die Entwurfsfähigkeit von einer zertifizierenden Prüfstelle bestätigt werden.
Ohne offizielle Dokumente kann man noch nicht entwerfen. Nach dem derzeitigen Entwicklungstrend wird es in Zukunft sehr schwierig sein, die Prüfung zu bestehen.
Prüfung ohne Unterlagen! Verbrannt. Glücklicherweise kann man beim Entwerfen in Büchern blättern. :)
Auch wenn die Genehmigung für das Design von Druckbehältern entzogen wird, müssen Hersteller, die selbst entwerfen möchten, zunächst eine Prüfung bestehen, um ihre Fähigkeiten im Bereich des Designs nachweisen zu können