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Bekanntmachung des Büros der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle bezüglich von Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung der Sicherheit von Druckgeräten für besondere Zwecke – Sondermitteilung des Büros für Qualitätskontrolle [2017] Nr. 1336 (V): Über die nicht zerstörerische Prüfung der Oberfläche von Druckbehältern für Klimaanlagen und Kühlanlagen. Auf der Grundlage der tatsächlichen Herstellungssituation von Druckbehältern für Kältetechnik und Klimaanlagen können Druckbehälter für Kältetechnik, die gemäß den Vorgaben von „Druckbehälter für Kälteanlagen“ (NB/T 47012) hergestellt werden, von den Anforderungen von Punkt 3.2.10.2.2.4(2) der Vorschriften für feste Behälter befreit werden. Wie soll man diesen Punkt verstehen? Können Behälter, die nach den Vorgaben von „Druckbehälter für Kühlanlagen“ (NB/T 47012) entworfen werden, von einer Oberflächenprüfung befreit werden?
Druckbehälter für Kühlsysteme und Klimaanlagen werden gemäß den Vorgaben von „Druckbehälter für Kühlanlagen“ (NB/T 47012) hergestellt. Dadurch entfallen die Anforderungen aus Punkt 3.2.10.2.2.4(2) der Vorschriften für feste Behälter.
Bei den gewickelten Zylindern (Kältemittelseite) sollten die Verbindungen der Klassen A und B nur mit Röntgen- oder Ultraschallprüfung überprüft werden; eine Oberflächenprüfung ist nicht notwendig. Schweißverbindungen der Klassen C, D und E (Kühlmittelseite) benötigen keine Oberflächenprüfung. Kühlaggregatbehälter werden zur Gewährleistung der Reinheit in der Kältemittelseite in der Regel einer Druckprüfung unterzogen.