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Bei der Erhöhung der Zertifizierungsstufe von Druckbehältern D1, D2 auf A1, A2 werden die Pläne eines externen Entwurfsbüros verwendet. Ist es notwendig, Belege für die Schweißarbeiten anzufertigen? Wenn ja, was muss dann erledigt werden? Gibt es ähnliche Tabellen?
Ich verstehe nicht ganz, warum der Originalautor eine solche Frage stellt.
Das Sonderuntersuchungsamt hat darauf hingewiesen. Wir haben das hier bisher noch nicht gemacht und wissen nicht, wie es ablaufen soll
Fremde Muster müssen hinsichtlich ihrer Fertigbarkeit geprüft werden
Eingehende Zeichnungen müssen technisch überprüft werden und es müssen Aufzeichnungen davon angefertigt werden.
Da ich weiß, dass es Aufzeichnungen zur Prüfung des Vertrags gibt, die überprüft werden müssen, denke ich, dass es ausreicht, wenn ich ein Prüfformular erstelle – schließlich müssen nur der Verantwortliche für das Schweißen sowie der Qualitätsingenieur ihre Zustimmung darauf geben. Wenn die Entwurfsunterlagen von externen Stellen bereitgestellt werden, werden diese zufällig überprüft. Dabei wird geprüft, ob die externen Entwurfsunterlagen den geltenden Sicherheitsvorschriften sowie den Anforderungen des Qualitätsmanagement-Systems entsprechen. Zudem muss sichergestellt werden, dass die dafür verantwortlichen Personen die notwendigen Bestätigungsverfahren durchgeführt haben. Bewertung der Schweißverfahren sowie die Schweißverfahren selbst: Unter Berücksichtigung der Eigenschaften der genehmigten Projekte sowie der Unterlagen zu den geprüften Produkten/Ausrüstungen wird überprüft, ob die Anleitungen für die Schweißverfahren (WPS), die Berichte zur Bewertung der Schweißverfahren (PQR) – einschließlich Aufzeichnungen über den Schweißvorgang und Prüfberichte –, die Schweißverfahrenskarten sowie die Proben zur Bewertung der Schweißverfahren sowie die Aufzeichnungen zum Schweißen der Produkte/Ausrüstungen den folgenden Anforderungen entsprechen: (1) Die Anleitungen für die Schweißverfahren, die Berichte zur Bewertung der Schweißverfahren sowie die Schweißverfahrenskarten müssen den Vorschriften der relevanten Sicherheits- und Technikstandards sowie den entsprechenden Normen entsprechen ; (2) Die Kriterien, die Anzahl, die Methoden, das Verfahren sowie die Prüfungen im Rahmen der Bewertung des Schweißverfahrens entsprechen den Vorschriften. Zudem werden die Proben ordnungsgemäß aufbewahrt. Der Bericht über die Bewertung des Schweißverfahrens wird ebenfalls entsprechend den Vorschriften erstellt, überprüft und genehmigt. Die Kriterien der Bewertung umfassen alle Aspekte des Schweißverfahrens, die für den Schweiß von Sondergeräten notwendig sind ; (3) Die Erstellung, Überprüfung, Genehmigung, Verteilung, Nutzung und Änderung der Schweißprozessdokumente erfolgen gemäß den geltenden Vorschriften. Hoffentlich hilft es!