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Es handelt sich um eine Rohrleitung mit einem Durchmesser von DN100 und einer Länge von 2 m, die als Puffergerät verwendet wird. Beide Enden der Rohrleitung sind durch Abschlusselemente miteinander verbunden. In der DN100-Rohrleitung befinden sich außerdem Öffnungen zur Entleerung sowie Anschlüsse für andere Leitungen. Das Medium ist eine Mischung aus Gas und Flüssigkeit. Wird also dieses Gerät nach den Vorschriften für feste Behälter überwacht oder nach den Vorschriften für Druckrohre? Oder kann man beides nehmen und muss nur eines befolgen?
Die geometrischen Abmessungen sind kleiner als 150 – dies entspricht nicht den Vorgaben für Druckbehälter
Ignoriert man das, wie ist es dann bei DN150?
Nun, im 2. Stock hat man recht. Je nach Zuständigkeitsbereich festlegen
Wie groß sind die Anschlussrohre an den Enden? Meine persönliche Ansicht ist, dass es weiterhin nach dem Rohrsystem gehen sollte, so wie bei den Sammelrohren für Heizleitungen.
Außerhalb der ersten Flanschschicht am Behälter gehört das zum Rohrleitungssystem.
Wie wird PID beschrieben, ist es die Rohrleitungsnummer oder
Wird es durch das PID-Diagramm bestimmt? Wenn es sich um eine Rohrleitungsnummer handelt, gilt dies für Druckrohre; bei einer Gerätenummer gilt dies für Behälter.
Wenn es sich um DN150 handelt, werden PID sowie die Anordnungspläne bereits in der Planungsphase festgelegt – noch bevor die detaillierten Datenblätter für die Geräte bereitgestellt werden. Bei den Geräten handelt es sich dabei um die Bezeichnungen der Geräte selbst; ansonsten sind es die Nummern der Leitungen
Es sind erst 100 – das ist doch etwas zu wenig. Die Standards für Rohrleitungen sind ziemlich zuverlässig.
Sie können als Druckbehälter eingestuft werden, die nicht unter die Vorschriften für feste Behälter fallen und daher nicht reguliert werden müssen; es ist auch möglich, sie als Druckrohre einzustufen.