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Wie bekommt man die Zulassung für Druckrohre?

2017-12-07View Original

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Wird der Gaskessel vom Betreiber betrieben?
Reply #22017-12-07
Die Installation muss beim örtlichen Prüfinstitut durchgeführt werden. Die Eigentümerseite kooperiert.
Reply #32017-12-07
Übernimmt die Installationsfirma das? Die Angelegenheit wurde zwar bereits übergeben, ist aber noch nicht abgewickelt. Es muss daher nachgeholfen werden. Wie wird in solchen Fällen in der Regel vorgegangen?
Reply #42017-12-07
Ist die Abrechnung fertig? Falls nicht, wird die Zahlung nach Abschluss erledigt – das gehört zum Aufgabenbereich der Installationsfirma. Außerdem gibt es keine Aufzeichnungen über den Bauablauf (Aufzeichnungen des Schweißers, Schweißprotokolle, Prüfprotokolle usw.), keine von einem Aufsichtspersonal unterzeichneten Prüf- und Bewertungsberichte usw. Du kannst es nicht machen.
Reply #52017-12-08
Was Sie da sagen, ist fehlerhaft. Die Installationsfirma führt in der Regel die Arbeiten ab, und nach erfolgreichem Abschluss der Überprüfung wird ein Prüfbericht ausgestellt. Die Beantragung der Genehmigung für die Nutzung ist eine rechtliche Verpflichtung der Nutzungsstelle und hat nichts mit der Installierungsstelle oder dem Eigentümer zu tun. Daher muss die Anwendungseinheit das Prüfbericht sowie einige eigene Unterlagen mitnehmen, sie mit dem Stempel versehen und diese bei der Qualitätsüberwachungsbehörde einreichen.
Reply #62017-12-08
Ist die Zertifizierung von Druckrohren nicht einfach ein „Prüfbericht“?
Reply #72017-12-08
Die Beweissammlung muss vom Auftraggeber durchgeführt werden. Dabei wird das Prüfbericht des Bauunternehmens vorgelegt – außerdem besitzt nur der Auftraggeber den Zugang zu dem Anmeldungsaccount
Reply #82017-12-08
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Weiser Ming am 9.12.2017 um 14:59 bearbeitet. Seien Sie nicht so sicher – im dritten Absatz steht klar, dass die zuständige Firma die notwendigen Formalitäten noch nicht erledigt hat und diese nachholen muss.
Reply #92017-12-09
Der Prüfbericht wird von der Prüfstelle ausgestellt und ist an das Installationsunternehmen gerichtet. Die Genehmigung zur Nutzung wird von den Aufsichtsbehörden ausgestellt und richtet sich an die Nutzungsorganisationen. Der Beitragstäter spricht von einem Beweis, scheint es aber nicht eindeutig zu sein. Ob die Installationsfirma Baudokumente oder Prüfberichte übergeben hat, ist ebenfalls unbekannt. Der Besitzer muss es selbst entscheiden.

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