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Wie im Titel erwähnt, behauptet das Prüfinstitut, dass der Rohstoff des Produkts durch Normalisierung bearbeitet wurde. Bei unserer Prüfung der Schweißverfahren wurde jedoch keine Normalisierung vorgenommen. Daher besagt unsere Prüfungsergebnisse, dass dieses Produkt nicht für das Schweißen geeignet ist. Ist diese Aussage korrekt?
Wie soll man das sagen? Es hängt von den konkreten Umständen ab. Bei den Nahtstellen der Deckel kommt das vor – nach der Formung der Deckel muss eine erneute Normalisierungsbehandlung durchgeführt werden. Auch die Prüfung der Nahtverschweißungen erfordert sicherlich eine Normalisierung. Nach der vollständigen Formung des Behälters tritt in der Regel kein solches Problem auf.
Solange die Naht nicht gehärtet wird, ist es nicht notwendig. Natürlich müssen die Schweißnähte den Leistungsanforderungen entsprechen.
Die in NB/T 47014 erwähnte Wärmebehandlung bezieht sich auf die Wärmebehandlung von Druckkomponenten nach dem Schweißen, und nicht auf die Wärmebehandlung der Rohmaterialien.
Das ist sicherlich nicht nötig, man sollte es einfach dem Aufsichtspersonal gut erklären.
Er kann nicht einfach sagen, was er will – er muss die Begründung vorlegen. Wenn es nicht klappt, fragen Sie einfach: Verstehen Sie das?
Die meisten Prüfinstitute und Ölprüfstationen sind auf diesem Niveau. . .
Solange Ihr Produkt keine Normalisierungsanforderungen hat, spielt der Wärmebehandlungszustand des für die Schweizauswertung verwendeten Materials keine Rolle. In NB/T47014 heißt es: Wenn sich die Kategorie der Wärmebehandlung nach dem Schweißen ändert, muss eine erneute Bewertung des Schweißverfahrens durchgeführt werden.
Der Zustand der Rohmaterialien und dein Schweißzustand sind zwei verschiedene Dinge. Der Zustand des Edelstahls bei der Lieferung ist der Lösungszustand – muss man ihn unbedingt erst nach dem Schweißen in den Lösungszustand überführen? Der Kerl hat wohl nur ein paar Jahre die Schule besucht und nie vor Ort gearbeitet