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Abschnitt 6.5.5 der Norm GB/T150.4-2011: „Bei der Montage muss die Anordnung der Schweißverbindungen an der Hülle den folgenden Anforderungen entsprechen: a).“ . . b). . . c) Im zusammengebauten Zylinder darf die Länge jedes einzelnen Zylinderteils 300 mm nicht unterschreiten. Wie ist der Begriff „zusammengebauter Zylinder“ in Punkt c) zu verstehen? Bei U-förmigen Rohr-Wärmeaustauschern mit Klemmverschluss ist zwischen der Gehäuseflansche und dem Schrägkegel ein kurzer Rohrabschnitt eingefügt. Muss in diesem Fall weiterhin die oben genannte Anforderung erfüllt werden, wenn die Verstärkungslänge am kleineren Ende des Kegelgehäuses weniger als 300 mm beträgt?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von fzujunru am 5.2.2018 um 18:36 bearbeitet. Der ursprüngliche Zweck dieser Vorschrift ist es, zu verhindern, dass man Abfälle zur Herstellung von Röhrensegmenten verwendet. Bei Röhrensegmenten, die nicht zusammengesetzt werden müssen, ist eine Länge von weniger als 300 kein Problem. So verstehe ich das
"Bei der Montage des Zylinders darf die Länge jedes einzelnen Zylinderabschnitts 300 mm nicht unterschreiten. Falls die Konstruktion aus Gründen eine kürzere Länge erfordert, gilt diese Beschränkung nicht. Dieser Punkt weist eindeutig auf die Montage der Röhrenabschnitte im Zylinder hin.
Wenn der Zylinder aus zwei oder mehr Zylinderteilen zusammengesetzt ist, darf die Länge jedes einzelnen Zylinderteils 300 mm nicht unterschreiten.
Nachdem ich die Meinungen aller gelesen habe, bedeutet das wohl, dass diese schräge Kegelform nicht als Rohrabschnitt betrachtet werden kann. Es handelt sich vielmehr um zwei verschiedene Komponenten, die miteinander verbunden sind, oder?
Einschließlich der Rohrboxen der Wärmeaustauscher kann ihre Länge, sofern die Anforderungen an die Stabilitätsplanung erfüllt sind, unter 300 mm liegen.
Während der Erläuterungen wurde „im montierten Zylinderkörper“ wie folgt erklärt; ich habe es mir notiert: „Bei Zylinderkörpern, die nur aus einem Zylinderabschnitt bestehen (z. B. bei Wärmetauschergehäusen), gibt es keine Beschränkungen bezüglich der Länge des Zylinderabschnitts.“”
Ich habe mir die Erläuterungen zur Norm GB150-2011 „Druckbehälter“ angeschaut; auf den Seiten P229–P230 finden sich detaillierte Erklärungen
Die Standards sind eindeutig: „Im montierten Zylinder darf die Länge jedes einzelnen Zylinderteils 300 mm nicht unterschreiten!“