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Wir haben vor Ort zwei kleine, maßgeschneiderte Behälter mit einem Volumen von jeweils 800 Kubikmetern. Auf der Deckplatte dieser Behälter befinden sich Verstärkungsplatten mit zwei Löchern. Ein Teil dieser Verstärkungsplatten überschneidet sich mit den Schweißnähten. Ich habe die entsprechenden Standards geprüft – dort sind fast ausschließlich Anforderungen bezüglich des Abstands zwischen den Öffnungen in den Wandplatten festgelegt. Heißt das also, dass es keine Anforderungen bezüglich des Abstands zwischen den Öffnungen in der Deckplatte und den Schweißnähten gibt? Schließlich ist der Abstand zwischen der Deckplatte und den Schweißnähten, die durch den Mittelpunkt des Behälters verlaufen, sehr gering – in vielen Fällen werden damit die Anforderungen nicht erfüllt.
Es werden keine Schäden an den Enden der Schweißnähte durch Interferenz mit den Öffnungen festgestellt. Dabei sollte man versuchen, durch die Anordnung der Bauteile diese Schweißnähte zu umgehen
Der Speicherbehälter ist ziemlich klein, und die im Entwurf vorgesehenen Pläne teilen die Decke des Behälters in viele kleine Bereiche auf. Zudem gibt es viele Öffnungen im Behälter – dadurch können die Anforderungen bezüglich der Abstände zwischen den Öffnungen sowie der Schweißnähte überhaupt nicht erfüllt werden.
Am besten ist es, ihm aus dem Weg zu gehen – entscheidend ist die Größe der Öffnung.
Die Belastungssituationen an der Wand und am Dach des Behälters sind unterschiedlich. Beim Dach wird vor allem die Stabilität gegen äußeren Druck berücksichtigt, während es strengere Anforderungen an die Öffnungen in der Wand des Behälters gibt.
Es wird bis zur Schweißnaht gefahren, und eine Prüfung nach den Vorschriften wird durchgeführt.
Die Öffnung befindet sich nicht an der Naht – der nach dem Bohren angebrachte Verstärkungsring bedeckt einen Teil der Naht
Heißt das dann, dass die überlappenden Schweißnähte nicht mit RT überprüft werden müssen? ? Es ist zu umständlich, die Dachfläche des Behälters mit RT zu behandeln
Die Öffnung ist sehr klein und dient dazu, den Leitrohr des Füllstandsmessers aufzunehmen.
Es ist gemäß den Anforderungen von GB/T150.4, Abschnitt 10.3.2 b), vorzugehen.
Die mit Verstärkungsringen versehenen Schweißnähte müssen einer Schadenserkundung unterzogen werden. Es ist kein großes Problem. Die Öffnungen sollten möglichst nicht in die Schweißnaht eingreifen. Bei der Planung muss die Größe der Decke angemessen berücksichtigt werden
Aber dieser Behälter gehört doch nicht zu den Druckbehältern – muss er dann auch diesen Anforderungen entsprechen? ? Die Röntgenuntersuchung des Behälterdaches ist zu aufwendig.
Das Layout basiert auf den beschafften Materialien; die Entwurfspläne können als Referenz dienen
Ja, man sollte noch einen Verstärkungsring oder eine Verstärkungplatte verschweißen
Je nachdem, welches Kriterium gilt, wird entsprechend vorgegangen.
In GB50128 wird nicht erwähnt, ob für solche Schweißnähte an der Dachoberfläche von Behältern eine RT-Prüfung erforderlich ist
GB50128 Abschnitt 7.2.4 macht es sehr klar: Gemäß den Anforderungen der Entwurfsdokumente – und falls in diesen keine Anforderungen festgelegt sind, wird das ebenfalls klar dargelegt.
Druckbehälter bei Normaldruck gelten ebenfalls nicht als Druckbehälter. Bei herkömmlichen Prozessmedien sollte man in der Regel versuchen, die Öffnungen an der Oberseite des Behälters so anzubringen, dass keine Schweißnähte in deren Nähe entstehen – es sollte eine bestimmte Entfernung zu den Schweißlinien eingehalten werden. Falls das nicht möglich ist, ist das auch kein Problem.
Befolgen Sie die Vorschriften strikt. Wenn man diese überschreiten will, müssen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden – und das muss klar kommuniziert werden. Es ist zu aufwendig; versuchen Sie daher, die Vorschriften nicht zu missachten, sonst steigt das Risiko