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Zu den Anforderungen an die Qualifikationen für die schadlose Prüfung

2018-03-15View Original

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Unser Unternehmen ist eine Niederlassung. Früher wurden die Prüfberichte von der Zentrale erstellt. Letztes Jahr war es bei der Zentrale wirtschaftlich nicht gut, weshalb die Prüfer gekündigt haben und dabei ihre Prüfscheine mitgenommen haben. Jetzt möchte unsere Niederlassung Berichte erstellen, hat aber keine Befugnis mehr dazu. Ich würde gerne von euch wissen, ob wir den Bereich der Prüfung ganz an ein Unternehmen für Prüfdienstleistungen auslagern können... Dann müssten wir auch keine Mitarbeiter für diese Aufgabe einstellen. Ist das in Ordnung?
Reply #22018-03-15
Es scheint, dass Ihre Herstellungsbefugnisse von der Hauptfabrik stammen. Da eine Untersuchung der Produkte derzeit nicht möglich ist, kann man die Aufgabe einfach im Namen der Hauptfabrik an Dritte auslagern.
Reply #32018-03-15
Schadensfreie Prüfungen, Wärmebehandlung sowie physikalisch-chemische Tests können ausgelagert werden, doch die eigene Einheit muss über die entsprechenden Verantwortlichen verfügen.
Reply #42018-03-15
Die Tätigkeiten im Bereich der zerstörungsfreien Prüfung sowie physikalisch-chemischer und wärmebehandelnder Arbeiten können bei Unternehmen, die sich auf die Installation, Umgestaltung und Reparatur von Spezialgeräten spezialisieren haben, ausgelagert werden. Dabei hängt es davon ab, ob Ihre Einheit/Tochtergesellschaft über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Falls ja, kann der Vertrag im Namen der Tochtergesellschaft abgeschlossen werden; ansonsten muss der Vertrag im Namen des Mutterunternehmens geschlossen werden. Das Qualitätsmanagement-System erfordert außerdem einen zuständigen Fachmann – auch für die zerstörungsfreie Prüfung muss dieser über die entsprechenden Zertifikate für UT oder RT sowie ein Zertifikat, das bei Ihrem Unternehmen registriert ist, verfügen! .
Reply #52018-03-16
Es hängt von Ihrem Herstellungsprozess und den Herstellungslizenzen ab. . . Welches Niveau ist es? . . Für viele Herstellungslicenz-NDE ist die Untervergabe nicht zulässig. .
Reply #62018-03-16
Gibt es neben der Auslagerung noch andere Möglichkeiten?
Reply #72018-03-16
Ja, gibt es. . . Man sucht doch Mitarbeiter für die Defektsuche. .
Reply #82018-03-17
Die, die zuvor gegangen sind, fanden das Gehalt trotzdem zu niedrig. Wenn es Vergütung gibt, wird eingestellt; wenn nicht, muss es ausgelagert werden.
Reply #92018-03-17
Wenn es sich um die Produktionslizenzen D1 und D2 für eure Zweigstellen handelt, kann die Schadensfreiheitsprüfung ausgelagert werden. Allerdings muss eure Firma einen Verantwortlichen für die Schadensfreiheitsprüfung haben
Reply #102018-03-18
Im dritten Stock hat man recht. Schadensfreie Prüfungen, Wärmebehandlung sowie physikalisch-chemische Tests können ausgelagert werden, doch die eigene Einheit muss über die entsprechenden Verantwortlichen verfügen.
Reply #112018-03-20
Ihr Unternehmen sollte zumindest eines haben. Wenn man daraufhin etwas auslagern würde, wären die Kosten sicherlich höher, die Effizienz geringer und es gäbe mehr Zwischenschritte. Es ist besser, noch eine oder zwei Personen einzustellen, die die Arbeit selbst erledigen und Berichte erstellen.
Reply #122018-03-20
Das ist überhaupt kein Problem – die Strahlentherapie sowie die Ultraschalluntersuchungen der Oberfläche sind bereits inklusive, haha
Reply #132018-03-21
Arbeiten können unterteilt werden, die Verantwortung jedoch nicht.
Reply #142018-03-26
Können für die Schadensfreiheitsprüfung sowie die physikalisch-chemischen Prüfungen qualifizierte externe Dienstleister zuständig sein?

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