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Ich möchte alle fragen: Müssen sich Chemieunternehmen und Rohrstollenstahlkonstruktionen, nachdem sie mit feuerhemmenden Beschichtungen gestrichen wurden, bei der Feuerwehr der öffentlichen Sicherheit zur Abnahme melden? Wenn ja, welche Spezifikationen sind erforderlich? Danke schön!
“Die Verordnung Nr. 106 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit „Vorschriften zur Brandüberwachung und Verwaltung von Bauprojekten“ schreibt vor, dass für Fabriken, die brennbare und explosive gefährliche Güter herstellen, lagern, laden und entladen, die Baueinheit bei der Brandschutzbehörde der Behörde für öffentliche Sicherheit eine Prüfung des Brandschutzentwurfs beantragen und nach Abschluss des Bauprojekts die Brandschutzabnahme bei der Brandschutzbehörde der Behörde für öffentliche Sicherheit beantragen muss, die die Stellungnahme zur Prüfung des Brandschutzentwurfs abgegeben hat.”
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Jiutian Lanyue am 16.3.2018 um 15:32 Uhr bearbeitet. Die Verordnung Nr. 106 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit „Vorschriften zur Brandüberwachung und Verwaltung von Bauprojekten“ legt fest, dass bei der Beantragung einer Brandschutzabnahme folgende Informationen erforderlich sind:: ①Formular zur Abnahmeerklärung für den Brandschutz des Bauprojekts ② Abnahmebericht über den Abschluss des Projekts ; ③Zertifizierungsdokumente zur Brandproduktqualität ; ④Bauteile, Baustoffe und Innenausstattungsmaterialien mit brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen * * Standard- oder Industriestandard-Zertifizierungsdokumente, Werkszertifikat ; ⑤Dokumente, die belegen, dass Brandschutzanlagen und elektrische Brandschutztechnik die Prüfung bestanden haben ; ⑥Gesetzliche Identitätsbescheinigung von Bau-, Ingenieurüberwachungs- und Prüfeinheiten ; Die feuerhemmende Beschichtung der Stahlkonstruktionsrohrgalerie ist eine Brandschutzeinrichtung und muss von einer Brandschutzbehörde geprüft werden. Nach bestandener Prüfung wird ein Qualifizierungsbericht zur Feuerinspektion ausgestellt und zusammen mit den anderen oben genannten Informationen der Feuerwehr vorgelegt, die ihn dann von der Feuerwehr entgegennimmt.