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Dieser Beitrag wurde zuletzt von Katalyse einer Winzigkeit am 16.03.2018 um 23:10 bearbeitet. Sicherheitsmaßnahmen bei der Entfettung: 1. Die Entfettung sollte an sonnigen Tagen im Freien durchgeführt werden – in einer gut belüfteten Umgebung. 2. Am Entfettungsort müssen alle brennbaren und explosiven Stoffe sowie andere Unrat entfernt werden. Es muss ein eigener Bereich für die Entfettung eingerichtet werden, in den Unbefugte keinen Zutritt haben dürfen. Feuer ist strengstens verboten, und es wird „Feuer verboten!“ angezeigt ”„Gifte!“ ”Schilder. 3. Die Mitarbeiter, die an der Entfettung arbeiten, müssen über die notwendigen Schutzmaßnahmen sowie Schutzausrüstungen verfügen. Wenn die Konzentration im Luftstrom 50 mg/m³ überschreitet, müssen Gasmasken getragen werden. 4. Entfettungsmittel sollten in verschlossenen Eisenbehältern aufbewahrt werden. Sie müssen vor Licht geschützt und in einem gut belüfteten, trockenen sowie kühlen Lagerhaus aufbewahrt werden. 5. Entfettungsmittel dürfen nicht mit starken Säuren oder starken Basen in Berührung kommen. 6. Es ist strengstens verboten, verschiedene Lösungsmittel miteinander zu mischen oder sie außerhalb ihres zulässigen Anwendungsbereichs zu verwenden. 7. Entfettungsmittel müssen über ein Zertifikat zur Produktqualität verfügen. 8. Die Entfettung muss entsprechend dem Arbeitsmedium, den Rohrmaterialien, dem Rohrdurchmesser sowie dem Grad der Verschmutzung festgelegt werden. 9. Rohre mit deutlichen Ölflecken oder schwerer Rostbildung sollten zunächst mit Dampf gereinigt, mit Säure behandelt oder auf andere Weise von Öl und Rost befreit werden, bevor sie entfettet werden. 10. Bei der Entfettung darf das zu entfettende Objekt keine Feuchtigkeit enthalten. 11. Die entfetteten Teile sollten nach dem Entfetten 24 Stunden lang in der Luft bei natürlicher Belüftung trocknen. Es kann auch mit Stickstoff oder trockenem Luftstrom getrocknet werden. 12. Nach der Entfettung müssen die entfetteten Bauteile von den speziell dafür ausgebildeten Prüfern des Bauunternehmens, des Auftraggebers sowie der Überwachungsstelle geprüft werden. Erst wenn sie als einwandfrei befunden werden, kann mit dem nächsten Arbeitsschritt begonnen werden. 13. Rohre, die die Entfettungskriterien erfüllen, müssen ihre Öffnungen umgehend verschlossen werden, damit sie bei den anschließenden Bearbeitungsschritten nicht weiter verunreinigt werden. 14. Bei der Entfettung von Rohrleitungen muss das „Protokoll zur Entfettung des Rohrsystems“ sorgfältig ausgefüllt werden. 15. Es muss verhindert werden, dass Entfettungsmittel herausspritzen und auf den Boden gelangen. Der ausgelaufene Lösungsmittel sollte umgehend mit Spänen, Sand usw. aufgesaugt werden und zusammen mit den zum Entfetten verwendeten Stoffen in speziellen, verschlossenen Metallbehältern gesammelt werden. 16. Die Entsorgung von Entfettungsresten sowie Schadstoffen muss gemäß den Vorschriften der **relevanten Standards** erfolgen. 17. Der nach der Entfettung verbleibende Lösungsmittel sollte in das Lager zurückgegeben und sorgfältig aufbewahrt werden.