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Im Januar 2015 erteilte die Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne (im Folgenden als „Generalverwaltung für Qualitätskontrolle“ bezeichnet) sowie die Abteilung für die Sicherheitsüberwachung von Spezialgeräten (im Folgenden als „Abteilung für Spezialgeräte“ bezeichnet) den Auftrag zur Erstellung der „Vorschriften für die technische Überwachung der Sicherheit von Kesseln“ (im Folgenden als „Kesselvorschriften“ bezeichnet). Dabei sollte auf den bereits vorhandenen Vorschriften wie den „Vorschriften für die technische Überwachung der Sicherheit von Kesseln“ (TSG G0001–2012), den „Regeln für die Prüfung von Entwürfen von Kesseln“ (TSG G1001–2004), den „Technischen Vorschriften für Brenner für Kraftstoffe/Gas“ (TSG ZB001–2008), den „Regeln für die Typprüfung von Brennern für Kraftstoffe/Gas“ (TSG ZB002–2008), den „Vorschriften für die chemische Reinigung von Kesseln“ (TSG G5003–2008), den „Vorschriften für die Überwachung und Kontrolle der Behandlung des Wassers/der Flüssigkeiten in Kesseln“ (TSG G5001–2010), den „Prüfregeln für die Behandlung des Wassers/der Flüssigkeiten in Kesseln“ (TSG G5002–2010), den „Vorschriften für die Nutzung von Kesseln“ (TSG G5004–2014), den „Vorschriften für die Überwachung und Inspektion von Kesseln“ (TSG G7001–2015) sowie den „Regeln für die regelmäßige Inspektion von Kesseln“ (TSG G7002–2015) zurückgegriffen werden. Auf dieser Grundlage sollten umfassende Vorschriften für Kessel erstellt werden.
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