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Diskussion über die vorgesehene Lebensdauer auf den Plänen

2018-03-28View Original

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Bei einer Reihe von Acrylprojekten sind wir der Hersteller und liefern die Baupläne; Darauf sind auch die technischen Zeichnungen der Bauunternehmen. Wir berechnen die Bauunterlagen auf der Grundlage der in den technischen Zeichnungen angegebenen Nutzungsdauer (15 Jahre). Aber später beantragten die Kunden, die Designlebensdauer auf 20 Jahre zu erhöhen. Wir sind der Ansicht, dass dies Sache der Ingenieurfirma sein sollte und nicht des Herstellers. Was denkt ihr?
Reply #22018-03-28
Für die Verwaltung der Geräte gibt es nun eine Lebensdauer. Die Nutzungsdauer der Geräte muss entsprechend der in den Plänen angegebenen Designlebensdauer gesteuert werden. Geräte, deren Lebensdauer bereits abgelaufen ist, dürfen nicht mehr verwendet werden. Daher möchten die Nutzer des Gebäudes die vorgesehene Nutzungsdauer so weit wie möglich verlängern. Als Hersteller haben Sie nur die Zulassung zur Fertigung, aber nicht die zur Erstellung von Entwürfen? Wenn es um die Erstellung von Gerätediagrammen geht, dann liegt es natürlich an Ihnen, die Lebensdauer des Geräts zu bestimmen! Die Ingenieurfirma muss auf Wunsch des Auftraggebers eine Konstruktion für 20 Jahre erstellen, und Sie als Hersteller müssen selbstverständlich Aspekte der Gerätekonstruktion berücksichtigen. Natürlich, wenn ein Ingenieurbüro euch die Baupläne für die Ausrüstung liefert und euch sagt, dass ihr diese nach den Plänen herstellen sollt, dann müsst ihr euch darum keine Sorgen machen – ihr müsst lediglich gemäß den Plänen bauen.
Reply #32018-03-28
Dieser Beitrag wurde zuletzt von letitbe am 28.03.2018 um 16:47 bearbeitet. Die Designlebensdauer hängt vom Korrosionsraten ab. Selbst wenn das Ingenieurbüro die entsprechenden Pläne bereitstellt, müssen im Falle einer Änderung der Lebensdauer sowohl die Spezialisten des Ingenieurbüros für Prozesse als auch die für Anlagentechnik gemeinsam dafür sorgen. In der Regel erstellen die Ingenieurbüros die Baupläne und Ausführungspläne gemäß den einheitlichen Vorgaben des Projektdesigns. Diese Vorgaben beinhalten alle relevanten Designparameter sowie detaillierte Anforderungen bezüglich der Lebensdauer der verschiedenen Gerätearten. Die einheitlichen Vorgaben werden bereits in der Anfangsphase des Projekts festgelegt – sie ähneln dabei Unternehmensstandards. Das Ingenieurbüro erstellt auf der Grundlage dieser Vorgaben sowie der technischen Datenblätter die Baupläne. Nachdem der Lieferant ausgewählt wurde, erstellt dieser die Ausführungspläne. Auch diese Pläne sowie die Berechnungen müssen dem Ingenieurbüro zur Überprüfung vorgelegt werden, um zu prüfen, ob sie den Anforderungen entsprechen. Somit liegt die Verantwortung für diese Änderungen beim Ingenieurbüro – es handelt sich dabei um Änderungen an den als Grundlage für die Designvorgaben dienenden Richtlinien
Reply #42018-03-28
Bestimmen Sie selbst den Korrosionspuffer – schließlich sind es Ihre eigenen Entwürfe.
Reply #52018-03-29
Wenn aufgrund der Nutzungsdauer der Anlage der Korrosionspuffer zunimmt, erhöht sich auch die Wandstärke. Die zusätzlichen Kosten sollten also nicht von dem Hersteller getragen werden. Der Korrosionspuffer für Druckbehälter wird auf der Grundlage des verwendeten Mediums sowie des verwendeten Materials bestimmt. Die Fachabteilungen für Prozesstechnik und Anlagentechnik der Ingenieurfirmen legen ihn entsprechend der von dem Auftraggeber gewünschten Nutzungsdauer der Anlage fest. Die Gerätehersteller müssen einfach nur den technischen Zeichnungen sowie den einheitlichen technischen Vorschriften folgen.

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